Frau wurde verletzt

Nun muss der erste Hund zu einer „Nachschulung“

Oberösterreich
10.12.2024 13:00

Das ging schnell. Seit dem 1. Dezember gilt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich und nun gibt es schon das erste Gerichtsurteil. Eine Hundehalterin und ihr Tier wurden sozusagen zu einer Nachschulung geschickt. Der Grund: Die Deutsche Dogge hatte eine Jobbewerberin gebissen und verletzt. 

Im heurigen Sommer wurde eine Bewerberin für die Tätigkeit als Reinigungskraft beim Vorstellungstermin in der Nähe von Linz von dem Hund schwer verletzt. Derselbe Hund hatte bereits Ende des vergangenen Jahres ein Kleinkind leicht verletzt. Der Magistrat Linz stellte daraufhin bescheidmäßig die Auffälligkeit des Hundes fest und ordnete weitere Maßnahmen an. 

Besitzer erhob Einspruch
Die Besitzerin wollte das nicht hinnehmen, erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie begründete das damit, dass die Reaktion des Opfers dazu beigetragen habe, dass der Hund aggressiv wurde und die Verletzungen damit „selbst verschuldet“ seien, heißt es dazu in einer Aussendung.

Beschwere abgelehnt
Das Landesverwaltungsgericht kam allerdings nun auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war und konkretisierte auf Grundlage des kürzlich novellierten Oö. Hundehaltegesetzes 2024 die angeordneten Maßnahmen. Der Hund sei als auffällig zu klassifizieren, weil es zu zwei Körperverletzungen gekommen sei.

Strenge Auflagen für Besitzerin
Die Besitzerin muss mit ihrem Hund deshalb eine verhaltensmedizinische Evaluierung vornehmen (samt Befund), außerdem muss sie den Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung erbringen. Die Besitzerin wurde zudem angewiesen, dass der Hund – auch im eigenen Haus und im eigenen Garten – so verwahrt wird, dass es zu keiner Gefährdung oder gar Verletzung von Menschen kommt. „Ob dies durch ein Wegsperren des Hundes erfolgt oder ein Anbinden oder durch Verwendung eines Maulkorbes kann der Hundehalterin überlassen bleiben“, heißt es dazu in einer Aussendung des Landesverwaltungsgerichts. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt