Ein 51-jähriger Nordburgenländer entlockte seinem Vermieter 160.000 Euro als Anzahlung für ein Haus, das ihm der „Alleinerbe“ nach dem Ableben seines Vaters überlassen würde. Es wurde sogar ein handschriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Bloß: Es gibt zwei weitere Personen, die je zu einem Drittel erbberechtigt sind.
Keine Spur von Reue. „Ich war spielsüchtig. Da sind 70.000 Euro draufgegangen. Mit dem Rest habe ich Schulden bezahlt“, sagt der Leiharbeiter, der sich schuldig bekennt, dem Pensionisten aus dem Nordburgenland mit leeren Versprechungen von Februar 2023 bis Juni 2024 in Summe 110.000 Euro herausgelockt zu haben. An weitere 50.000 kann er sich nicht erinnern, obwohl er Schuldscheine unterschrieb.
„Armen Menschen muss man helfen“
Der Geschädigte wirkt geknickt. „Meine Mutter hat immer gesagt, wenn jemand arm ist, muss man ihm helfen. Und mir hat der Mann immer leid getan“, sagt der 85-Jährige. „Jetzt ist mein Weltbild zerstört.“ Man kannte einander, weil der Jüngere eine Wohnung vom Pensionisten gemietet hatte. Man kam ins Gespräch.
„Ich habe keine Verwandten“
Der Angeklagte stellte dem Senior den Verkauf des Hauses seines Vaters in Aussicht, sobald er es geerbt hat. „Ich habe keine Verwandten, es gehört mir, hat er gesagt. Also habe ich ihm die Anzahlungen für das Haus gegeben, dass er bis dahin mit seinen Kindern über die Runden kommt.“ 40 Schuldscheine wurden ausgestellt und unterschrieben. Sogar ein handschriftlicher Kaufvertrag wurde abgeschlossen. Der Pensionist tätigte auch Online-Überweisungen, im Glauben, das Geld ginge an einen Notar, um die Erbschaft abzuwickeln – tatsächlich war der Vater im Jänner 2024 verstorben. In Wahrheit wurden Inkasso-Büros bedient.
Beim Begräbnis tauchen Mutter und Bruder auf
Der Schwindel flog im Zuge des Begräbnisses auf. Auf dem Partezettel schienen die Mutter und ein Bruder auf. Von wegen Einzelkind! „Der Vater hat immer gesagt, dass alles mir gehören wird“, sagt der Mann, der wegen schweren Betrugs zu 18 Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt wird. Die 160.000 Euro muss er zurückzahlen. Wie? Er erhält die Weisung, einen adäquaten Beruf auszuüben und darüber dem Gericht alle vier Monate Bericht zu erstatten. Tut er das nicht, muss er in Haft. Der Betrüger akzeptiert.
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