Der Esstisch wurde zum Schreibtisch umfunktioniert, der kurze Weg zum eigenen Kühlschrank soll für das ein oder andere Extrakilo gesorgt haben – Homeoffice erlebte, befeuert durch die Corona-Pandemie, einen echten Boom und ist gekommen, um zu bleiben. Jetzt kommt ab 1. Jänner 2025 ein neues Telearbeits-Gesetz. Hier erfahren Sie, was dann gilt.
Jeden Mittwoch arbeiten alle Beschäftigten in der Firmenzentrale in Pasching in Oberösterreich, die verschiedenen Teams definieren untereinander meistens noch einen zweiten Tag, an dem man sich im Büro trifft, lautet die Regelung, die sich bei Tech-Haustier-Spezialist tractive eingespielt hat. Auf „mindestens einen Tag pro Woche, maximal zwei Tage pro Woche“ Homeoffice hat sich die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich verständigt. Und selbst, wer sich beim von Linz aus agierenden Software-Spezialisten MIC für das „Office first“-Konzept entscheidet, arbeitet im Schnitt einen Tag pro Woche von zu Hause aus ...
Drei Beispiele, die zeigen, wie sehr Homeoffice – spätestens seit der Corona-Pandemie – im Arbeitsalltag heimischer Firmen integriert ist. Mit Jahreswechsel wird das Homeoffice zur Telearbeit – alles gemäß gesetzlicher Regelung. Was sich mit 1. Jänner 2025 verändert? Worauf müssen Firmen achten? Was ist für die Mitarbeiter wichtig? Das fragten wir Christina Hödlmayr, Anwältin und ausgewiesene Arbeitsrecht-Expertin bei der Kanzlei LeitnerLaw mit Sitz in Linz.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.