Autoritätsverhältnis missbraucht: Ein ehemaliger Arzt aus dem Montafon fasste am Landesgericht Feldkirch auch eine Geldstrafe aus. Mit einem Berufsverbot auf Lebzeit wurde der Angeklagte bereits im Vorfeld belegt.
Mehr als 30 Monate dauerte das Verfahren gegen den an Parkinson erkrankten Mediziner. Ihm war vorgeworfen worden, im Sommer 2022 seine Autorität als Arzt gegenüber einer jungen Patientin missbraucht zu haben. Demnach hatte er die 31-Jährige, die nach einem Bandscheibenvorfall unter Taubheitsgefühl im Schambereich litt, offensichtlich „zu intensiv“ untersucht. Im Prozess im Frühling des vergangenen Jahres in Feldkirch sagte das Opfer aus, dass der beschuldigte Neurologe die Frau an den intimsten Stellen berührt hätte. Tags darauf wurde der damals 51-jährige Mediziner fristlos entlassen und angezeigt.
Berufung eingelegt
In der ersten Verhandlung Mitte Februar 2023 entschuldigte sich der bislang Unbescholtene bereits für sein Verhalten, was er auf einen Impulskontrollverlust durch die Einnahme sogenannter „Dopaminagonisten“ und deren Nebenwirkungen zurückführte. In einem vom Angeklagten beauftragten Privatgutachten durch Regina Katzenschlager, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, kam diese zum Schluss, dass der Arzt zum Tatzeitpunkt an einem massiven Impulsverlust litt und eine Unzurechnungsfähigkeit vorlag. Im April 2023 wurde der Arzt nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haft von neun Monaten und zur Zahlung von 2000 Euro Teilschmerzengeld an das Opfer verurteilt. Dagegen legte Verteidiger Alexander Fetz aber Berufung ein.
Ein weiteres Gutachten wurde eingeholt, weshalb sich der Prozess in die Länge zog, ehe der Fall am Mittwoch neu verhandelt wurde. Gemäß zweitem Gutachten lag beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Parkinsonerkrankung und den verordneten Medikamenten eine leichte bis mittelschwere Einschränkung der Dispositionsfähigkeit vor, jedoch keine Unzurechnungsfähigkeit. „Es war nicht alles falsch, was ich gemacht habe. Aber es war jedenfalls zu viel“, bekannte sich der Arzt für schuldig.
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