Temu, Wish und Shein

Billigshops verkaufen lebensgefährliches Spielzeug

Wirtschaft
12.12.2024 10:06

Verschluckbare Kleinteile und überschrittene Grenzwerte, Strangulierungsrisiko, Erstickungs- und Vergiftungsgefahr: Spielwaren der Billig-Onlinehändler Temu, Wish und Shein können für Kleinkinder lebensgefährlich sein.

Insgesamt hat die AK Oberösterreich 13 Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren im Labor der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) testen lassen.

Ernstes Erstickungs- und Strangulierungsrisiko
Zwei Spielzeuge des Onlinehändlers Wish (Teleskop-Saugnapf-Giraffe, Holzkamera für Babys) und ein Badespielzeug des chinesischen Onlinehändlers Temu stellen laut AGES-Bericht ein sehr ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder unter drei Jahren dar. Diese Spielzeuge wurden unmittelbar dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit gemeldet. Dieses stellt sicher, dass auch Produkte aus dem Internethandel europäischen Schutzbestimmungen entsprechen.

Grenzüberschreitung beim Flammschutzmittel
Der chinesische Händler Shein vertreibt ebenfalls Kinderspielzeug. Zumindest zwei dieser Spielzeuge stellen ein Erstickungsrisiko dar: Bei einem tanzenden Kaktus lassen sich die Augen leicht lösen.

Dadurch ist auch das gefährliche Füllmaterial leicht zugänglich. Darüber hinaus wurde ein Flammschutzmittel in der Konzentration von 29,4 mg/kg gemessen, erlaubt sind 5 mg/kg. Bei einem Sensorikring für Babys lassen sich zudem die angebrachten Glöckchen zu leicht lösen.

  • Spielzeug darf in Europa nur verkauft werden, wenn es den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie (EN 71-1) entspricht.
  • Erst im Februar 2024 zeigte ein Test durch den Verband Toys Industries of Europe (TIE), dass 18 von 19 Spielzeugen des chinesischen Onlinehändlers Temu nicht der europäischen Spielzeugrichtlinie entsprochen haben. Prompt nach Bekanntwerden der Ergebnisse gelobte Temu Besserung, doch die getesteten Produkte wurden aus dem Sortiment genommen.
  • Davon abgesehen leitete die Europäische Kommission erst Ende Oktober ein formales Verfahren gegen Temu ein, da dem chinesischen Onlinehändler vorgeworfen wird, gegen EU-Recht verstoßen zu haben. 
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