In der Schweiz wurde am Bodenseeufer eine mit der Vogelgrippe infizierte Mittelmeer-Möwe gefunden. Die Behörden richteten daraufhin ein Kontrollgebiet rund um den Fundort im Kanton Thurgau ein.
Am Montag wurde bei einer krank aufgefundenen Mittelmeermöwe in Triboltingen am Untersee die hochpathogene Form der Aviären Influenza H5N1, also die Vogelgrippe nachgewiesen. Es handelt sich nach einem ersten Fall bei einem toten Schwan im Kanton Uri um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz. Gefahr für die Bevölkerung besteht keine.
Das Veterinäramt hat in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ein Kontroll- und Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet.
Das Kontrollgebiet umfasst das Gebiet im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort, das Beobachtungsgebiet einen Umkreis von drei Kilometern um den Fundort. Im Kontroll- und Beobachtungsgebiet gelten für Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmaßnahmen, um die potenzielle Einschleppung des Virus in die Geflügelhaltung bestmöglich zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Biosicherheits- sowie Schutzmaßnahmen zur Verhinderung eines Kontakts des Hausgeflügels mit Wildvögeln. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert.
Generell wird empfohlen, tote Wildvögel nicht zu berühren und diese den zuständigen Behörden zu melden.
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