Aus nach 85 Jahren
In Nazizeit gekauft: Familie muss Haus zurückgeben
85 Jahre lang lebte eine Familie im deutschen Brandenburg in ihrem Haus, nun ist damit aber Schluss. Weil das Grundstück zuvor zwei jüdischen Frauen gehört hatte, die von den Nazis zum Verkauf gezwungen wurden, muss das Haus nun zurückgegeben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass das Grundstück an die Jewish Claims Conference (JCC) zurückübertragen wird. Damit endet ein langjähriger Rechtsstreit, das Urteil ist rechtskräftig.
Besitzerinnen wurden in Auschwitz ermordet
Das Grundstück gehörte ursprünglich den Jüdinnen Alice Donat und Helene Lindenbaum, die es 1932 erwarben und ein Ferienheim für jüdische Kinder betrieben. 1939 wurden sie durch das nationalsozialistische Regime zum Verkauf gezwungen.
Beide Frauen wurden später in Auschwitz ermordet. Der Großvater der heutigen Bewohnerin kaufte die Immobilie im selben Jahr von einem Makler.
Die Rückübertragung basiert auf dem „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ von 1990, das Verluste jüdischer Opfer des Nationalsozialismus in Ostdeutschland regelt. In Fällen, in denen die ursprünglichen Eigentümer keine Ansprüche geltend machen konnten, tritt die JCC als Rechtsnachfolgerin auf.
Bewohnerin: „Für mich bricht eine Welt zusammen“
Für die heutige Bewohnerin, eine 84-jährige Frau, und ihren 61-jährigen Sohn bedeutet die Entscheidung den Verlust ihres Zuhauses. „Für mich bricht eine Welt zusammen“, sagte die Klägerin. „Ich habe mein ganzes Leben hier verbracht.“ Ihr Sohn erklärte: „Wir stehen vor dem Nichts. Wir wissen nicht, wohin.“
Wohl einer der letzten Restitutionsfälle
Das JCC bot der Klägerin jedoch ein lebenslanges Wohnrecht an. Wie die Abwicklung konkret erfolgt, ist noch offen. Der Anwalt der Familie kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und eine mögliche Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Der Fall gilt als einer der letzten Restitutionsfälle im Kontext von NS-Unrecht in Brandenburg – womöglich sogar in ganz Deutschland.
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