Böse Überraschung im Drogeriemarkt: Statt der kleinen Tochter, lachte eine fremde Person vom bestellten Häferl. Zwar bekam die Kundin ihr Geld zurück, die bestellte Tasse blieb aber verschwunden. Die „OÖ-Krone“ wollte wissen, welche Rechte Konsumenten in diesem Fall haben.
Sie sind der Klassiker unter dem Christbaum: Tassen, Schlüsselanhänger oder Bücher mit Fotos der Liebsten. Auch eine Steyrerin wollte eine Tasse mit dem Foto ihrer Tochter verschenken, bestellte diese in einem örtlichen Drogeriemarkt. Beim Auspacken gab es aber eine böse Überraschung: Statt ihres kleinen Mädchens lachte eine fremde Person vom Häferl.
Mulmiges Gefühl bleibt
Zwar wurde das Geld ersetzt, die „richtige“ Tasse ist aber bis dato nicht aufgetaucht, und somit bleibt das „mulmige“ Gefühl, dass jetzt Fremde das Bild des Kindes haben könnten. Sollte das verschwundene Häferl erst bei der Bescherung wieder auftauchen, wird es wohl ein weiteres Mal für lange Gesichter sorgen.
Geld zurück, oder Mangel beheben
„Das fällt unter Gewährleistung, weil die Tasse einen ersichtlichen Mangel – also das falsche Bild – hat. Das Unternehmen muss entweder den Schaden beheben oder das Geld zurückzahlen“, weiß Ulrike Weiß, Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ.
Wenn eine Spezialanfertigung einfach nicht gefällt, ist sie vom Widerrufsrecht ausgenommen – auch online.
Ulrike Weiß, Konsumentenschutz Arbeiterkammer OÖ
Für eine Reklamation hat der Kunde zumindest ein Jahr Zeit, trotzdem sollte man sich so schnell wie möglich melden. Auch einen weiteren Tipp hat die Konsumentenschützerin: „Gekaufte Produkte möglichst gleich im Geschäft auspacken und Mängel sofort reklamieren.“
Viele Aufträge
Bei der betreffenden Handelskette rechtfertigte man sich auf „OÖ-Krone“-Anfrage mit der hohen Zahl an Aufträgen in der Vorweihnachtszeit: „Unser Team und der Dienstleister bemühen sich darum, alle Aufträge korrekt und schnell zu erfüllen. Wir bedauern die Verwechslung und arbeiteten mit Hochdruck daran, den Fehler aufzuklären, für den wir uns aufrichtig entschuldigen.“
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