„Krone“-Leserecho

Empörung im Netz: Hymne verweigert, kein Pass?

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13.12.2024 12:53

Weil er die Hymne bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht mitsingen wollte, wurde diese einem Ukrainer wieder widerrufen – eine kontroverse Entscheidung, geht man nach den Kommentaren im „Krone“-Forum. Viele Leserinnen und Leser haben ihre Meinung dazu geteilt, von denen wir Ihnen hier eine Auswahl präsentieren.

In Niederösterreich wurde einem Ukrainer die österreichische Staatsbürgerschaft widerrufen, weil er sich weigerte, bei der Verleihungszeremonie die Bundeshymne mitzusingen. Trotz Erfüllung aller anderen Kriterien pochte die Landesregierung auf die genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Diese Entscheidung stieß auf „krone.at“ eine Diskussion darüber an, welche Kriterien denn eigentlich ausschlaggebend dafür sein sollten, wem die Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Vorgaben überdenken
KroneLeser2797289 findet, dass es relevantere Aspekte bei der Entscheidung darüber, ob jemand die Staatsbürgerschaft erhält oder nicht, als die Gesangsbereitschaft. Ihm wäre in erster Linie die Frage nach potenziellen kriminellen Tätigkeiten und Arbeitswillen wichtiger. Diese Faktoren sollten seiner Meinung nach stärker gewichtet werden als formale Anforderungen wie das Mitsingen der Hymne, da sie mehr über die tatsächliche Integration und den Beitrag zur Gesellschaft aussagen. Auch User remdesivir zweifelt an der Proportionalität des Urteils.

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KroneLeser2797289
Es sollten andere Kriterien gelten, um unsere Staatsbürgerschaft zu bekommen. Ein Beispiel: Ist jemand kriminell oder nicht? Will er bei uns arbeiten? Hat er eine Ausbildung? Ob diese Person die Hymne nun singt oder nicht, wäre mir persönlich egal.
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remdesivir
Strenge Kriterien sind gut und notwendig. Wenn das aber alles war, was der Ukrainer falsch gemacht hat, dann war das aber überzogen.
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Symbolwirkung

Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft fand viel Zuspruch. User Reneovomaliten betonte zum Beispiel, dass jeder nach der Einbürgerung frei entscheiden kann, die Hymne nicht zu singen, aber wer sich schon bei der Verleihung nicht dazu bereit erklärt, hätte die Staatsbürgerschaft nicht verdient.

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McU1
Wo ist das Problem??

Bekennt man sich zu Österreich - oder nicht??
Wenn nicht, dann eben keine Staatsbürgerschaft - ist doch wohl logisch!!
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KroneLeser7950
Bravo - super Entscheidung vom Landesrat!!!!
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Reneovomaltine
Was ist daran so schwer zu verstehen? Ein österreichischer Staatsbürger kann frei entscheiden ob er unsere Hymne mitsingt oder nicht! Ein bereits eingebürgerter Staatsbürger kann danach auch frei entscheiden ob er mitsingt oder nicht. Dieser Herr hat ein Statement gesetzt! Nämlich, dass er sich nicht genug mit Österreich verbunden fühlt, um unsere Hymne mitzusingen! Damit hat er die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verdient und schaut durch die Finger! Richtig so!
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Aus Respekt mitsingen
„Krone“-Leser HarrythewatcherRealist findet die Debatte übertrieben – auch wenn er selbst nicht mitsingt, wäre es seiner Meinung nach, aus Respekt, angebracht, zumindest im Rahmen solcher Zeremonien mitzusingen.

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HarrythewatcherRealist
Im Grunde lächerlich.
Ich singe auch nicht mit. Aber ich weiß welche Bedeutung es hat und begegne mit Respekt solchen Zeremonien.
Sich dagegen auszusprechen ist ein No Go wenn man die Staatsbürgerschaft erhalten will.
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(Bild: APA/Guenter R. Artinger)


Mit zweierlei Maß gemessen
Viele User, unter anderem maxiberry und Kronkleser, gaben zu bedenken, dass vermutlich auch viele Österreicherinnen und Österreicher die Bundeshymne nicht fehlerfrei singen könnten – geschweige denn alle drei Strophen. „Krone“-Leser mori82 ging noch einen Schritt weiter: Er findet das Kriterium, die Hymne singen zu müssen, befremdlich. 

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maxiberry
Ehrlich wer als Österreicher kann alle 3 Strophen fehlerfrei aufsagen.
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Kronkleser
Viele österreichische Österreicher könnens nicht
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mori82
Mitsingen als Kriterium für eine Staatsbürgerschaft?! Ist Österreich ein Kult oder ein Staat?
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Fehlendes Gesangstalent

Abschließend wollen wir Ihnen den Verdacht des krone.at-Users BryceFx nicht vorenthalten. Eventuell lag die Verweigerung des Mitsingens auch schlicht und ergreifend an der fehlenden Gesangskompetenz. Gleichzeitig stößt er aber auch eine interessante Frage an: Ändert der Grund des Verweigerns etwas an Ihrer Meinung zum Widerrufen der Staatsbürgerschaft?

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BryceFx
Sollte man hinterfragen warum er nicht mitgesungen hat!
Ich bin ein waschechter Österreicher, habe sie nie gesungen und werde sie nie singen.
WEIL ICH NICHT SINGEN KANN. Ich werde mich nicht vor mir selber blamieren und schon gar nicht vor anderen.
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Was denken Sie über die Entscheidung, dem Mann die Staatsbürgerschaft, nachdem er die Hymne nicht gesungen hat, wieder abzuerkennen? Befürworten Sie die Konsequenzen, die die Landesregierung gesetzt hat? Wie viele Strophen der Bundeshymne können Sie auswendig? Teilen Sie Ihre Ansicht zu diesem Thema mit uns und der Community in den Kommentaren!

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