60 Stunden-Woche

AK-Erfolg: Für Zimmermädchen 9000 Euro erstritten

Kärnten
13.12.2024 15:01

9000 Euro hat die Arbeiterkammer Kärnten für ein Zimmermädchen, das in einem Hotelbetrieb angestellt war, und deutlich mehr gearbeitet als verdient hatte, erstritten!

Obwohl ein Zimmermädchen, die auch im Service tätig ist, bis zu 60 Stunden pro Woche arbeitete, war es drei Monate lediglich geringfügig angemeldet. Und das ohne Kenntnis von der fehlerhaften Anmeldung. Zudem war die Frau aus Ungarn nicht krankenversichert. Juristin Nina Schober von der AK-Bezirksstelle Villach erklärt: „Die gesetzlichen Vorgaben sind hier eindeutig. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor, wenn das Einkommen monatlich 518,44 Euro (2024) nicht übersteigt. Bei einer Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ist das schlichtweg unmöglich.“

Da ihr die zustehenden monatlichen Lohnabrechnungen von dem Hotelbetrieb nicht ausgehändigt worden waren, konnte die Mitarbeiterin die erhaltenen Zahlungen nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. Weiters wurde das Arbeitsverhältnis fristwidrig vom Arbeitgeber beendet und als einvernehmliche Auflösung deklariert. „Der Arbeitgeber hat hier gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen. Der Frau war eine Prüfung der Umstände nicht möglich, der Arbeitgeber hat ihre Unwissenheit also voll ausgenutzt“, so Schober weiter.

Zitat Icon

„Wenden Sie sich bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten umgehend an unsere Expertinnen und Experten, unser Service ist für alle Beschäftigten kostenlos.“

Günther Goach, AK-Präsident

Mithilfe der Arbeiterkammer konnte eine Entschädigung von rund 9.000 Euro (brutto) erkämpfen. Diese Summe umfasst ausstehende Zahlungen für Überstunden, Mehrstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Kündigungsentschädigung. Zudem wurde die Anmeldung beim Sozialversicherungsträger richtiggestellt.

AK-Präsident Goach appelliert an alle Arbeitgeber, „sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Und dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist und welche gravierenden Folgen Fehlverhalten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben kann.“

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