Erbstücke verkauft

Wien: Kampfsportler leert Safe seiner Gastgeberin

Gericht
13.12.2024 18:58

Eine Frau Doktor aus gutem Hause überließ ihre Wohnung während ihres Urlaubs einem Afghanen, den sie vom Boxkurs kannte. Als die Juristin zurückkam, war der Erbschmuck, der ihr auch emotional viel bedeutete, verscherbelt. Dem 31-Jährigen wurde im Landl der Prozess gemacht.

„Wir waren amikal miteinander verbunden. Aus Gutmütigkeit und Mitleid hab ich ihn in meiner Wohnung übernachten lassen, als ich in Urlaub geflogen bin“, sagt die elegante Juristin als Zeugin im Wiener Landl über jenen Mann, der nun als Angeklagter rechts von ihr sitzt. Die Enttäuschung steht ihr ins Gesicht geschrieben. Denn als die Frau Doktor aus dem Herbsturlaub in ihr Domizil in einem Wiener Nobelbezirk zurückkehrte, fand sie beim Putzen den Schlüssel ihres Safes unter dem Bett. „Normalerweise ist er in einem grauen Behälter mit Holzdeckel in meinem Nachtkästchen.“

Geliebte Erbstücke von Großmutter und Vater
Ein Blick in den Safe bestätigte den aufkeimenden Verdacht: Der Erbschmuck – unter anderem die Brillanten der Großmutter, der Chopin-Armreifen und die Uhr des Vaters – war verschwunden. Der 31-jährige Afghane hatte ihn gestohlen und irgendwo am Stephansplatz verkauft ...

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Aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage hat er diese unelegante Handlungsweise gewählt.

(Bild: Bartel Gerhard/Gerhard Bartel)

Anwalt Elmar Kresbach vertritt den 31-Jährigen.

Den Mann hatte die Juristin vor sieben Jahren beim Kampfsport kennengelernt. Sie wusste, dass er Geldsorgen hatte: „Aber er hat mich nie um Geld gebeten. Ich hätte ihm bestimmt etwas geborgt“, schüttelt das Opfer verständnislos den Kopf.

„Er hatte 18 Tage lang Zeit, den Schlüssel zu suchen“
„Ich hab vom emotionalen Wert der Sachen nichts gewusst“, beteuert der geständige Angeklagte. Das Geld habe er für die Behandlung seines Vaters, der in Afghanistan einen Schlaganfall erlitten habe, benötigt. Der Safe sei offen gestanden. „Wofür brauche ich einen Safe, wenn ich ihn nicht zu sperre?“, erwidert die bestohlene Gastgeberin. „Er hatte 18 Tage lang Zeit, den Schlüssel zu suchen.“

12 Monate teilbedingte Haft
Mit 12 Monaten teilbedingter Haft, drei davon fest, kommt der Mandant von Anwalt Elmar Kresbach mit einem milden Urteil davon. Weil die U-Haft angerechnet wird, wird er demnächst enthaftet werden. Seiner einstigen Herbergsgeberin will der Mann 15.000 Euro Schadenersatz zahlen.

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