Ein Monsignore übernahm als 88-Jähriger die Erwachsenenvertretung für seine zwei Cousinen und brachte ohne deren Zustimmung rund 254.000 Euro unter die Leut’. Nun wurde dem Geistlichen in Eisenstadt der Prozess gemacht.
Liest sich spannend in der Verhandlungseinteilung: Ein Erwachsenenvertreter aus dem Nordburgenland hat von Jänner 2023 bis Jänner diesen Jahres 253.824,24 Euro zweckwidrig für eigene Angelegenheiten verwendet.
Wird sich dieser Gauner am Landesgericht Eisenstadt verantworten oder entschuldigen lassen?
Jedenfalls schiebt das vermeintliche Opfer seinen Rollator in Saal 7 und ...
... parkt ihn neben der Anklagebank, ehe der 90-Jährige vis-a-vis der Vorsitzenden des Schöffensenats Platz nimmt, als Beruf „Priester in Ruhestand“ angibt und sich vollinhaltlich schuldig bekennt.
Hochwürden legt die Beichte ab
Vor zwei Jahren habe er sich als Erwachsenenvertreter für seine zwei Cousinen eintragen lassen. „Betreut und gepflegt hatte ich sie aber bestimmt schon seit 15 Jahren“, sagt Hochwürden. „Irgendwann sind die beiden mit der Pension und dem Pflegegeld nicht mehr ausgekommen.“ Also verkaufte eine der Cousinen im Vorjahr eine Liegenschaft, die Zigtausende Euro in die Familienkassa spülte. „Und die haben sie dann an sich genommen, oder?“, fragt der Staatsanwalt. „Ja!“
Freilich liegt es nahe, jetzt an Ferraris, Traumurlaube, illegales Glücksspiel oder rotes Licht im Milieu zu denken. Aber:
Über fremdes Vermögen verfügt
„Ich habe das Geld ausschließlich wohltätigen Zwecken zugeführt, etwa Einrichtungen der Diözese, die in Not waren.“ Selbstverständlich sei ihm bewusst gewesen, dass es sich dabei um fremdes Vermögen handelte. „Ich weiß, dass das nicht gemacht werden durfte. Vermutlich hätte es die Cousine nicht so gemacht. Aber ich habe gemeint, dass das etwas Gutes ist.“
Plötzlich war viel Geld da. Was hätten sie damit machen sollen? Also habe ich es abgehoben oder überwiesen, je nach dem
Der 90-Jährige wollte Gutes tun
108.000 Euro hat der Ex-Priester bereits zurückbezahlt, 148.824,24 sind noch offen.
Obwohl sich der Mann nicht selbst bereichert hat, kommt eine Diversion aufgrund des vielfachen Überschreitens der Wertgrenze von 5000 Euro nicht infrage. Monsignore wird wegen Untreue zu acht Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Weil seine Ersparnisse aufgebraucht sind, muss der selbst ernannte Robin Hood den Schaden durch Monatsraten wiedergutmachen.
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