Schussattentat vor dem Nachtlokal „Sender“: Am Freitag sind am Landesgericht Feldkirch drei weitere Mitarbeiter des Clubs wegen Falschaussage verurteilt worden. Immer mehr offenbart sich eine abstruse Parallelwelt, in welcher man eher den Täter deckt, als der Polizei hilft.
Allen Angeklagten war vonseiten der Staatsanwaltschaft falsche Beweisaussage und Begünstigung vorgeworfen worden. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Kellner und zwei Türsteher. Diese hatten bei ihrer polizeilichen Einvernahme nach dem Schussattentat am 27. Jänner, bei dem zwei Personen schwer verletzt worden waren, falsche Angaben gemacht.
Im Prozess gaben die Unbescholtenen an, aus Angst bei der Polizei gelogen zu haben. Es sei ein Konflikt zwischen Tschetschenen und Kurden gewesen, so einer der angeklagten Türsteher, der damals Erste Hilfe leistete und die Rettung rief. „Eines der blutüberströmten Opfer sagte zu mir, ich solle keine Namen nennen.“ Nach der Tat sei dann noch ein Tschetschene auf ihn zugekommen und habe gemeint, „dass wir aufpassen sollen, wenn wieder ein schwarzes Auto vorbeifährt – es könnte sein, dass auf uns geschossen wird“.
Ein anderer Türsteher meinte vor Gericht: „Wenn jemand auf zwei Typen schießt, als ob das normal sei, möchte ich nicht wissen, was der mit mir macht, wenn ich die Wahrheit sage.“ Insofern bekannten sich alle drei Angeklagten zum Vorwurf der falschen Beweisaussage schuldig. Betreffend des Vorwurfs der Begünstigung des mittlerweile wegen versuchten Mordes angeklagten 28-jährigen Kurden, bekannten sich die drei ehemaligen Sender Mitarbeiter indes für nicht schuldig. Sie hätten Ali Haydar D. nicht persönlich gekannt, es sei ihnen nicht darum gegangen, ihm zu helfen, erklärten sie.
Zusammenhalten von Tätern, Opfern und Zeugen
Anders sah dies Richterin Lisa Pfeifer: „In der Konsequenz ist es aber doch das Ziel gewesen, die Strafverfolgung des Schützen zu verhindern, wenn auch aus Selbstschutz.“ Nach dem Schussattentat habe es ein „noch nie dagewesenes Zusammenhalten von Täter, Opfern und Zeugen“ gegeben, so die Richterin. Die Polizei sei bei der Verfolgung von Straftaten aber dringend auf die wahrheitsgemäßen Aussagen von Zeugen angewiesen. „Das möchten wir in Österreich einfach nicht haben“, sagte die Richterin mit Bezug auf das Verhalten der drei Männer.
Die beiden Türsteher wurden wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung zu sechs bzw. vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem zur Zahlung von 9000 bzw. 4200 Euro Geldstrafe. Der Drittangeklagte kam mit einer Buße in Höhe von 1440 Euro davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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