45 Strafzettel hat eine kroatische Lenkerin in Graz nicht bezahlt. Nun wurde ihr BMW in der Grazer Innenstadt mittels Kralle „zwangsparkt“. Da der Wagen angemeldet und zugelassen ist, darf er nicht abgeschleppt werden.
Die Parkkralle kommt zum Einsatz, wenn die Strafverfolgung eines Lenkers unmöglich oder wesentlich erschwert ist, heißt es im Gesetz. Das trifft vor allem, aber nicht nur auf Autos mit ausländischem Kennzeichen zu, wo sich das Eintreiben von Parkstrafen mitunter schwierig gestaltet.
„Wutentbrannt und ohne zu bezahlen wieder gegangen“
Wie im Fall einer kroatischen Lenkerin, deren silberner BMW in der Grazer Innenstadt steht – ohne Ticket. 45 Strafzettel hat die Lenkerin inzwischen offen, gesamt mehr als 1000 Euro. Glücklich war sie darüber wenig überraschend, ganz und gar nicht darüber. „Sie war bei uns im Amt, ist aber wutentbrannt und ohne zu bezahlen wieder gegangen“, erzählt Thomas Fischer, Leiter des zuständigen Straßenamtes.
„Technische Sperre“
Er betonte aber, dass natürlich nicht sofort die Kralle zum Einsatz komme, sondern erst, wenn wiederholt nicht bezahlt wurde. „Damit das Fahrzeug vor Bezahlung der offenen Parkstrafen nicht in Betrieb genommen werden kann, wurde diese technische Sperre angebracht“, erklärt Thomas Fischer.
Wie geht es für die Dame aus Kroatien jetzt weiter? „Abschleppen dürfen wir das Auto nicht, weil es angemeldet und zugelassen ist“, erklärt Fischer. Das würde sich aber zum Beispiel ändern, wenn das Pickerl abläuft. Dann dürfte die Polizei die Kennzeichen abnehmen und das Parkgebührenreferat kann die Abschleppung veranlassen.
Sie war bei uns im Amt, ist aber wutentbrannt und ohne zu bezahlen wieder gegangen.
Thomas Fischer, Straßenamt
Bild: Foto Fischer
Kosten höher als Strafe
Daraufhin dauert es sechs Monate, bis eine Eigentumsübertragung und eine Versteigerung möglich sind. „Bis dahin fallen aber sehr viele Kosten an“, so der Straßenamt-Chef. Selten steigt man mit einem Plus aus. Bleibt zu hoffen, dass die Kroatin doch noch zahlt – sofern ihr Herz an ihrem Auto hängt.
Fünf bis sechs Mal pro Monat muss die Behörde übrigens zur Hebung der Zahlungsmoral auf die Parkkralle zurückgreifen. Im Durchschnitt kommt es zu rund 120 Fahrzeug-Versteigerungen pro Jahr in Graz.
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