Ein Schreiben vom Bezirksgericht wegen angeblich offener Zahlungen wollte ein Südburgenländer nicht auf sich sitzen lassen. Mehr als 500 Euro wurden ihm vom Gehalt abgezogen.
Die Rundfunkgebühren und -beiträge für den ORF sorgten und sorgen regelmäßig für Diskussionen. Wie berichtet, hatte zuletzt ein Eisverkäufer die Vorschreibung erhalten, für jeden seiner Verkaufsstellen den vollen Jahresbeitrag zu bezahlen. Der Ärger war groß. Und er ist nicht der Einzige.
Mehr als 500 Euro weg
Auch bei Klaus A. aus Rechnitz ist der Unmut groß. Er erhielt ein Schreiben des Bezirksgerichts, dass eine Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen seine Person bewilligt wurde. Der Grund: Ein „vollstreckbarer Rückstandsausweis“ der ORF-Beitrags Service GmbH. In weiterer Folge aufgelistet waren etliche, offenbar noch offene, Klein- und Kleinstbeträge, deren Vollstreckbarkeit Jahre zurückging. In Summe seien ihm mehr als 500 Euro vom Gehaltszettel abgezogen worden, meint der Südburgenländer.
Rechnungen stets beglichen
Warum, kann er nicht ganz nachvollziehen. Die geforderten ORF-Gebühren seien stets beglichen worden, erklärt A., der aber einräumt, dass manche Beträge vielleicht mit kleiner Verspätung bezahlt wurden. Dennoch wollte er die Gehaltsexekution nicht auf sich sitzen lassen und legte einen Einspruch ein – zumal er den Exekutionstitel der betreibenden Partei nie erhalten hatte. Die Sache ging erneut vor Gericht und endete zu seinen Gunsten.
„Geld ist dann weg“
Der betreibende Gläubiger habe den abgeforderten Exekutionstitel nicht vorgelegt, stellte das Bezirksgericht fest. „Wenn jemand auf den Einspruch vergisst, oder diesen nicht machen kann, hat der ORF Erfolg und das Geld ist weg“, ärgert sich der Rechnitzer. Er sieht dies als reinen Versuch der Abzocke, da auch probiert worden sei, einen bereits bezahlten Beitrag zur Gänze nochmals einzutreiben.
Wochenlanges Urgieren
Ausgestanden war die Sache aber noch nicht. Um das einbehaltene Geld zurückzuerhalten, waren mehrere Stunden an Telefonaten und juristischer Tätigkeiten notwendig. Nach einigen Wochen erhielt A. den größten Teil des Geldes retour. 43 Euro wurden als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Ein „Wahnsinn“
Für den Burgenländer ein „Wahnsinn“: „Wo leben wir hier? Ich muss stundenlang telefonieren, damit ich mein Geld zurückbekomme. Die Zeit entschädigt mir niemand, aber ich muss Gebühr für die Bearbeitung zahlen.“ Erst nach einem Antrag an die Inkassovertretung der GIS-Gebühren wurde nach längerer Zeit auch dieses Geld refundiert.
Beitragsstelle sieht einen „sehr seltenen Fall“
Von der ORF-Beitragsstelle OBS heißt es dazu, dass es sich um einen „sehr seltenen Fall“ handle. Der Kunde habe die GIS-Gebühren per Dauerauftrag bezahlt, allerdings immer zu spät – also nach deren Fälligkeit. Auch eine damalige Gebührenerhöhung sei erst sehr viel später berücksichtigt worden. Auf diese Weise hätten sich im Laufe der Jahre Säumniszuschläge und offene Vorschreibungsteilbeträge angehäuft.
Exekution eingestellt
„Darüber wurden auch Rückstandsausweise erstellt, die nach Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Betreibung durch ein Inkasso schlussendlich zur Exekution führten. Durch das weithin verspätete Einzahlen in falscher Höhe ohne Referenznummer hat zu einer Verschiebung der Forderungen geführt (sic). Daher wurde die Exekution eingestellt“, teilt die Beitragsstelle mit. Die Vorschreibungen für den neuen ORF-Beitrag zahle A. pünktlich.
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