Weil er vor einem Jahr zwei Frauen, darunter auch seine damalige Freundin, mit der Veröffentlichung von Nacktfotos gedroht hatte, ist ein 20-jähriger Mann am Montag in Wien wegen Erpressung zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der 20-Jährige, der geringfügig für 300 Euro monatlich als Kellner arbeitet, wollte sich ein weiteres Einkommen verschaffen. Dafür eröffnete er auf Snapchat einen Fake-Account und schrieb von dort seiner Freundin, dass er im Besitz von Nacktfotos von ihr sei und diese veröffentlichen werde, sollte sie ihm nicht 2000 Euro zahlen oder mit ihm den Beischlaf vollziehen. Zur Untermauerung seiner Forderung schickte er der jungen Frau ein Foto ihrer Mutter, das sie ihm einmal in der Vergangenheit geschickt hatte.
Freunde setzten sich Halloween-Masken auf
Die junge Frau hatte keine Ahnung, dass sich hinter dem Profil ihr Freund verbarg und vereinbarte für den 25. Dezember 2023 ein Treffen zur Geldübergabe am Wilhelminenberg in Ottakring. Sie konnte jedoch nur die Hälfte des geforderten Betrages aufbringen. Der 20-Jährige, der seine Freundin auch noch begleitete, aktivierte im Vorfeld zwei Freunde, die für ihn den Geldbetrag entgegennehmen sollten. Damit die Frau die Burschen nicht erkennen konnte, setzten sich die beiden Halloween-Masken auf.
Bei dem Treffen versteckte sich der 20-Jährige im Gebüsch, um die Geldübergabe zu beobachten. Als die Maskierten den Eurobetrag in ihren Händen hielten, rannte der Mann ihnen noch nach und tat so, als würde er versuchen, das Geld wiederzubekommen.
Freundin erfuhr erst nach zweiter Erpressung von Machenschaften
Am 4. Jänner 2024 versuchte er erneut, auf diese Weise an Geld zu kommen. Er erpresste eine Bekannte, die sich allerdings gar nicht auf die Machenschaften einließ, sondern sofort zur Polizei ging. Die Ermittler kamen recht bald darauf, dass der 20-Jährige dahintersteckt. Und so erfuhr auch die Freundin - mittlerweile sind die beiden getrennt -, dass der junge Mann auch für ihre Erpressung verantwortlich ist.
„Es war ein Fehler. Das habe ich ohne viel Überlegen begangen“, sagte der junge Syrer. Er habe sich bereits bei den jungen Frauen entschuldigt und den Schaden wiedergutgemacht, behauptete er vor dem Schöffengericht. Seine Ex-Freundin hat das Geld bisher aber nicht gesehen. Das Gericht sprach der Frau den offenen Geldbetrag zu. Zudem muss der 20-Jährige Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
Freispruch von Schlägerei vor Lokal
Freigesprochen wurde der Mann von dem Vorwurf der Körperverletzung. Er war am 24. März dabei, als Freunde von ihm in Hernals vor einem Lokal Streit mit zwei Männern hatten. Er soll einem von ihnen mit der Faust eine blutige Nase verpasst haben. Er gab zu, dabei gewesen zu sein, aber nur einmal mit dem Fuß einen Tritt zur Abwehr gesetzt zu haben. Da das Opfer den 20-Jährigen nicht mehr eindeutig erkannte – er hatte an dem Abend „sechs bis sieben Bier getrunken“, die Polizei sprach von einer „überdurchschnittlichen Alkoholisierung“ -, wurde der Angeklagte in dem Fall freigesprochen.
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