Post aus Brüssel

Arbeitsmarkt: Neues EU-Verfahren gegen Österreich

Außenpolitik
16.12.2024 13:55

Die Europäische Kommission hat am Montag in Brüssel angekündigt, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu eröffnen. Grund ist die Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die EU-Regeln zur Anerkennung von Qualifikationen sollen Freiberuflichen und Angestellten ihre vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtern. Ausnahmsweise können Mitgliedstaaten bei Berufen, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen, die Qualifikationen im Voraus überprüfen.

Die Kommission meint, dass 22 Mitgliedstaaten in ungerechtfertigter Weise Vorabkontrollen für mehrere Berufe verlangen, die nicht die Bedingungen dafür erfüllen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die beanstandeten Mängel zu beseitigen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Verfahren eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Weiters erhält Wien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie ein ergänzendes Schreiben aus Brüssel. Wegen der nicht korrekten Umsetzung des Data-Governance-Gesetzes droht Wien eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Die Freizügigkeitsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Einreise und Aufenthalt von erweiterten Familienangehörigen von EU-Bürgern zu erlauben und zu erleichtern. Diese Familienmitglieder haben dann dieselben Rechte wie unmittelbare Familienangehörige.

Die Kommission kritisiert, dass nach österreichischem Recht Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, bestimmte Rechte aus der Richtlinie, wie das unmittelbare Recht auf Arbeit, nicht erhalten würden.

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