Der Sohn (70) eines verstorbenen Tiroler Landwirts kämpft um sein Erbe, die 17 handgeschriebenen Verfügungen seines Vaters sieht er als Fälschungen. Eine Odyssee zwischen Gerichten und verzweifelter Plakat-Aktion folgte.
Die verzwickte Causa geriet bereits 2014 in Rollen. Da rief eine der Schwestern des nun 70-Jährigen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an und behauptete, dass am Hof oberhalb des Ortes seit 60 Jahren kein Wohn- und Wirtschaftsgebäude mehr vorhanden sei. Das war die Grundlage für die Hofauflösung noch zu Lebzeiten des Altbauern, 2017 starb er.
Sohn arbeitete am Hof und war sich des Erbes sicher
Sein Sohn, der sein Leben lang am Hof gearbeitet hatte und seit 1980 Investitionen tätigte, ging davon aus, dass er der Erbe sei. Unter Verweis auf ein notarielles Testament aus dem Jahr 2004.
17 handschriftliche Dokumente tauchten auf
Doch es kam anders: Plötzlich tauchten gleich 17 handschriftliche Testamente auf, die die Schwestern begünstigten. Der heute 70-Jährige erkannte dies nicht an, konnte drei der Dokumente an sich nehmen und vermutete Fälschungen. Es kam zu einem Streit am Bezirksgericht. Ein Schriftgutachter bestätigte die Echtheit der 17 Schreiben („Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von derselben Person“).
Hier wurden Fälschungen mit Fälschungen verglichen.
Der Sohn des verstorbenen Altbauern
„Aber nur, weil im Wesentlichen Fälschungen mit Fälschungen verglichen wurden!“, betont der daraufhin Unterlegene. Zwei seiner Schwestern hätten nach dem Tod des Altbauern das ganze Haus ausgeräumt – samt allen „echten“ Schriftstücken.
Reaktion auf Gutachten verabsäumt
Der Anwalt des Sohnes sagt heute: „Man hätte schon damals ein Gegengutachten einbringen müssen.“ Dies habe der Anwalt kurz vor seiner Pensionierung verabsäumt. Der sich benachteiligte fühlende Sohn verweist unter anderem auf die Ziffer „7“, die in Schriftstücken des Vaters ganz anders geschrieben sei als in den angeblichen Testamenten. Eine Odyssee bei Behörden, Volks- und Staatsanwaltschaft begann, bei einem Besuch von LH Anton Mattle im Ort wollte man mit einem Plakat an den Entscheidungen rütteln.
An Nebenfront sogar beim OGH
Der Anwalt des Sohnes rief nun mit einer Revision den Obersten Gerichtshof (OGH) an. Er ortet Aktenwidrigkeit (wegen der Testamentsvergleiche) und „unrichtige rechtliche Beurteilung“. Bei Letzterem geht es um eine weitere Front im komplexen Fall: Ein anderer Sohn des Altbauern wohnt seit zweieinhalb Jahren – ganz offensichtlich unangemeldet – in dem offiziell aufgelassenen Hof. Der Streit darüber und wie dies erbrechtlich gewertet werden soll, beschäftigt den OGH. Der 70-Jährige soll 166.699 Euro an den Bruder zahlen, er verzweifelt an dieser Causa . . .
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