An der Novelle des Landes-Polizeigesetzes in Tirol wird seit Jahren gearbeitet. Nun ist sie fertig, am Dienstag wird sie in der Regierungssitzung beschlossen und im Februar 2025 wiederum dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die „Krone“ kennt alle Details.
Die Ausgangslage sieht folgendermaßen aus: Es gibt ein grundsätzliches Verbot der Prostitution außerhalb von behördlich bewilligten Bordellen für sexuelle Dienstleistungen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist jedoch einer der zentralen Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention, deren Umsetzung auch in Tirol forciert wird. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Teil des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben und gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen.
Seit Jahren rauchen die Köpfe der zuständigen Politiker und Vertreter, wie dies in Tirol in die Tat umgesetzt werden kann. Nun liegt die Lösung auf dem Tisch: Das Landes-Polizeigesetz musste novelliert werden und liegt nun in fertiger Version vor. Die „Tiroler Krone“ kennt bereits alle Details:
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