Kontrolle an Grenze

Wenn die Silvester-Gaudi lebensgefährlich wird

Oberösterreich
16.12.2024 19:00

Raketenboxen mit klingenden Namen wie „Mafiozo“, „Mustang“ oder „Brutus“ – ganze Arsenale an verbotenem Feuerwerk der Klassen F3 und F4 fischten frierende Polizisten am Sonntag bei einer mehrstündigen Schwerpunktkontrolle am sturmumtosten und halb verschneiten Grenzübergang Weigetschlag (OÖ) aus den Kofferräumen. Doch der Spaß ist gefährlich. Und wird man als Schmuggler erwischt, auch teuer.

Insgesamt wurden 486 Landsleute kontrolliert, die vom Einkauf in Tschechien heimwärts rollten. Dabei fanden die Ermittler 125 pyrotechnische Gegenstände im Gesamtgewicht von 215 Kilo. Auch das Gewicht der enthaltenen Netto-Explosiv-Masse spricht Bände: erschreckende 43 Kilo. 27 Schmuggler wurden angezeigt. Dabei sind solche Schmuggelfahrten ins Baller- und Böllerparadies Tschechien ganz schön riskant. Denn landet die Polizei bei einer ihrer Stichproben einen Treffer, dann muss man, je nach Menge, teilweise kräftig blechen. Der Strafrahmen: bis zu 3600 Euro.

Die Feuerwerksklassen

Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

  1. Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;
  2. Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind;
  3. Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet;
  4. Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

 

Doch warum darf man die Raketen und Böller vom vietnamesischen Standler nicht einfach einführen? „Die Benutzung von Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist in Österreich Personen vorbehalten, die dafür eine behördliche Bewilligung bekommen haben“, erklärt Bezirksinspektor Markus Kreilmeier, Sprengstoffexperte der Landespolizei.

Ein Blick in den VW-Transporter der Polizei (Bild: LPD OOE Michael Dietrich)
Ein Blick in den VW-Transporter der Polizei

„Bei einer Detonation sind nicht nur ein paar Finger weg“
Kreilmeier hatte zu Demonstrationszwecken auch einen besonders gefährlichen Böller namens „Super Size“ mit, der im Vorjahr beschlagnahmt wurde: „Dieser Zylinder enthält 200 Gramm Nettoexplosivstoff. Wenn der detoniert, dann steht in einem Umkreis von eineinhalb Metern kein Grashalm mehr. Da sind dann nicht nur ein paar Finger oder eine Hand weg, sondern da ist alles hin.“ Nur in Wien wurde ein Böller aus dem Verkehr gezogen, der mit 350 Gramm Sprengstoffladung noch ärger war. „Als Fachmann zündet man solches Feuerwerk mit einer eigenen Zündanlage. Wer sich nicht auskennt, nimmt dazu bloß ein Feuerzeug. Dazu kommt dann zu Silvester noch der Alkohol als Booster und es fliegen die Fetzen“, so Kreilmeier.

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