13 Bilder und 16 Videos, unmündige Kinder zeigend, hatte der Beamte laut Anklage auf seinem Laptop. Und auch nach anderen Bildern soll er im Netz gesucht haben. Doch der Polizist bestreitet beim Prozess am Montag vehement. Und er hat auch viele technische Fragen ...
Der Angeklagte (57) hat keine Kinder, keine Ehefrau und arbeitet als Polizeibeamter. Und ausgerechnet der Gesetzeshüter soll Kinderpornos – genau 13 Bilder und 16 Videos – auf seinem Laptop besessenen haben. Zudem soll er bei einer Bildersuche auf entsprechendes Material zugegriffen haben. Doch den Vorwurf nach §207a des StGB bestreitet er beim Prozess am Montag im Salzburger Landesgericht vehement: „Ich habe nicht zugegriffen.“ Zudem will er nicht gewusst haben, dass sich diese Dateien auf seinem Laptop befanden. Was aber die Richterin stutzig macht: „Wollen Sie mir sagen, dass sie das nicht auf dem PC hatten, obwohl laut Gutachten zuletzt im Jänner Dateien wiedergegeben wurden?“
Ergänzung zum umfassenden Gutachten
Mehrfach verweist sie auf die 300-seitige Expertise eines IT-Sachverständigen, welche genau zeige, wann was wie lange und wie oft abgespielt wurde. „Das Gutachten ist sehr umfangreich, widerspruchsfrei und schlüssig“, findet die Richterin. Im Gegensatz zum Angeklagten und seines Verteidigers Franz Essl: Sie hätten noch 61 offene Fragen an den Sachverständigen. Beispiel: Der Angeklagte zweifelt, dass Videodateien gleichzeitig abgespielt werden können.
Die Richterin wies hin, dass bei einer Ergänzung des Gutachtens die Kosten weiter steigern werden: „Wir sind jetzt bei 30.000 Euro nur Gutachterkosten. Da würden noch 10.000 Euro dazu kommen.“ Und im Falle einer Verurteilung müsse er das zahlen. Das nimmt der Beamte in Kauf. Frühestens im Frühjahr wird fortgesetzt.
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