Falsche Abnehmspritzen

Geld sprudelte, doch die Kilos blieben auf Hüften

Oberösterreich
16.12.2024 19:17

Strafprozess um gefälschte Abnehmspritzen im Landesgericht Steyr (OÖ). Ein Arzt und zwei Arzneimittel-Händler verdienten, während Patienten Probleme bekamen. Die beiden Händler wurden dafür nun jeweils wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Läufer verlieren auch als Hobbysportler viele Kilos und brauchen vermutlich die Abnehmspritze nicht, um die es beim Prozess am Landesgericht Steyr ging. Zweimal musste vertagt werden, dann zogen sich die Vernehmungen unerwartet, und es gab mehrere Termine. Denn die beiden Angeklagten (46, 54) – zwei Arzneimittelhändler – waren nicht geständig und laut Beobachtern sehr redefreudig und erklärungsbedürftig.

Ging es doch darum, ein drohendes Urteil wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz abzuwehren.

Das Landesgericht Steyr (Bild: Markus Wenzel)
Das Landesgericht Steyr

Die Anklage warf den Händlern vor, dass sie gefälschte Ozempic-Abnehmspritzen an einen Schönheitschirurgen weitergegeben haben. 499 Euro pro Packung soll der Mediziner dann von Patienten dafür verlangt haben, in Apotheken, wo das Mittel meist vergriffen ist, wandert es um 199 Euro über den Ladentisch. Der Chirurg soll selbst 205 Euro für jeden der 225 Pens bezahlt haben, die er in nur einem Monat bezogen haben soll.

Weil in den Spritzen, die sich optisch vom Original eindeutig unterscheiden, statt des Wirkstoffs Semaglutid aber Insulin war, wirkten sie nicht, im Gegenteil: Bei drei Patientinnen soll es zu Komplikationen gekommen sein. Die Anzeige einer 32-Jährigen brachte die Ermittlungen ins Laufen.

Zitat Icon

Der Mediziner verschrieb das Mittel weiterhin, obwohl ihn eine Patientin schon auf die Nebenwirkungen aufmerksam gemacht hatte.

Opferanwältin spricht von Vorsatz

Ein Zivilprozess gegen den Arzt hatte vorab schon in einem Vergleich geendet. Die – noch nicht rechtskräftigen – Urteile beim Strafprozess am Montag: sechs Monate bedingt auf drei Jahre wegen grob fahrlässiger Körperverletzung gegen beide. Ein Händler muss außerdem 720 Euro, der andere 6600 Euro Geldstrafe zahlen. 

Eines der beteiligten Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 4250 Euro verurteilt. Ein Angeklagter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt