Flut-Krimi in NÖ

Toten Hund an Baum angeleint: Besitzer packt aus

Gericht
18.12.2024 06:00

Ein Niederösterreicher machte im Oktober beim Spaziergehen einen schrecklichen Fund: Angeleint an einem Baum lag am Flussbett der Schwarza in Gloggnitz ein toter Vierbeiner. Sein Besitzer liefert vor Gericht eine abenteuerliche Verantwortung – die sich jedoch nicht widerlegen lässt.

Unfassbare Wassermassen gingen im September vor allem in Niederösterreich nieder. Das Resultat: ein Jahrtausendhochwasser! Auch in Gloggnitz. „Wir waren ganz kurz vor dem Evakuieren“, erinnert sich ein Polizeikommandant, wie die Schwarza zu einem reißenden Gewässer wurde.

Hund zum Ertrinken zurückgelassen?
Im Oktober dann die Entspannung. Der Wasserspiegel sank wieder – und legte einen schrecklichen Fund frei. Ein Niederösterreicher entdeckte beim Spaziergang mit seinem Vierbeiner einen Hundekadaver. Angeleint an einen großen Strauch. Die erschütternde Vermutung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (NÖ): Das Tier wurde dort von seinen Besitzern angeleint und zum Sterben zurückgelassen. 

Tränen im Tierquälereiprozess
Beim Prozess wegen Tierquälerei streiten das ein 41-Jähriger und seine Lebensgefährtin, verteidigt von Anwalt Thomas Preclik, aber vehement ab. Der Deutsche beteuert: „Mein Hund ,Odin‘ hat mich ganz lange begleitet. Er war Teil unserer Familie.“ 13 Jahre war der Mischling alt, sei am 2. September eines natürlichen Todes gestorben. „Ich hab‘ damit absolut nicht gerechnet“, sagt der Maschinenführer mit tränenerstickter Stimme.

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Ich wollte nicht, dass er weggespült wird. Dass eine Jahrhundertflut kommt, damit hab ich nicht gerechnet.

Angeklagter (41) im LG Wiener Neustadt

Dann setzt er zur abenteuerlichen Schilderung an, warum sein Vierbeiner tot und angeleint auf einem Flussbett gefunden wurde. „Ich habe einfach emotional und dumm gehandelt.“ Er habe eine letzte Ruhestätte für „Odin“ gesucht – an der liebsten Gassiroute seines Hundes. Dann sei dem 41-Jährigen aber aufgefallen: „Dort konnte man gar nicht graben. Das ist mir alles über den Kopf gewachsen.“ Also habe er den Tierkadaver einfach liegen lassen, dachte tagelang über eine Lösung nach.

Tierkadaver angeleint
Doch dann begann es zu regnen – „Ich hab‘ gesehen, wie das Wasser steigt und steigt.“ Der tote „Odin“ sei zu dem Zeitpunkt am Flussbett gelegen. Da habe der Familienvater beschlossen, den Hundekadaver anzuleinen. „Das macht man doch eigentlich nicht“, hinterfragt Herr Rat ungläubig. „Ich wollte nicht, dass er weggespült wird. Dass eine Jahrhundertflut kommt, damit hab ich nicht gerechnet“, schluchzt der 41-Jährige.

So unglaublich diese Verantwortung auch klingen mag, das Gegenteil konnte im Landesgericht Wiener Neustadt nicht festgestellt werden. Ein Gutachten war aufgrund des schlechten Zustands des Kadavers nicht eindeutig und unmittelbare Zeugen gab es nicht. Also setzt es für den Deutschen und seine Lebensgefährtin – zusammen haben sie eine eineinhalbjährige Tochter – einen nicht rechtskräftigen Freispruch. 

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