Bei der Installation von Sonnenenergie-Anlagen will Vorarlberg nun einen schnelleren und unkomplizierteren Weg gehen – und zwar im Großen wie im Kleinen
Das Land Vorarlberg will den Ausbau erneuerbarer Energien für Energieversorger, Unternehmen und Haushalte erleichtern. Neue gesetzliche Regelungen sollen die Verfahren verkürzen, indem die Landesregierung sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweist, bei Haushalten werden künftig Photovoltaik (PV)-Anlagen an Balkongeländern oder Terrassen nicht mehr baurechtlich bewilligt werden müssen.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und der zuständige Landesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) unterstrichen bei der Präsentation der Gesetzesnovelle am Dienstag das Ziel der Energieautonomie, das das Land bis 2050 erreichen möchte. Bis dahin soll der komplette Energiebedarf bilanziell durch erneuerbare Energieträger abgedeckt werden, vor allem durch Wasserkraft und Sonnenstrom. Den Strombedarf will man bereits 2030 bilanziell mit erneuerbaren Quellen bewältigen. Das könne nur gelingen, wenn die Verfahren erleichtert werden.
Verfahrensdauer verkürzen
Beim Bau wichtiger Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie sowie von Leitungs- und Speicheranlagen gelte es die Verfahrensdauer zu verkürzen, betonte der Landeshauptmann. Auf Grundlage der neuen Gesetze, die im Jänner beschlossen und im April in Kraft treten sollen, kann die Landesregierung künftig „Beschleunigungsgebiete“ festlegen. Wird in diesen Gebieten eine entsprechende Anlage errichtet, entfällt unter bestimmten Umständen eine langwierige Naturverträglichkeitsprüfung. Sollte nach einer Grobprüfung doch eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig sein, muss das Verfahren konzentriert durchgeführt werden und der Anlage wird bei allen Abwägungen „überragendes öffentliches Interesse“ zugestanden.
Erleichterungen wird es für Private insofern geben, als PV-Anlagen an Balkonen nicht mehr bewilligungspflichtig sein werden. PV-Anlagen auf dem Dach oder an der Wand sind schon jetzt von der Bewilligung befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen – vor allem im Hinblick auf den Abstand zum Nachbarn und bezüglich der Lärmentwicklung – werden auch Wärmepumpen von der baurechtlichen Bewilligungs- bzw. Anzeigepflicht herausgenommen. Zudem werden verkürzte Entscheidungsfristen eingeführt.
Widerspricht bei der Errichtung einer Solar- bzw. PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 100 kWp die Behörde nicht innerhalb eines Monats, gilt sie zudem automatisch als bewilligt.
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