Hilfesuchend wandte sich eine Steirerin wegen ihres brutalen Lebensgefährten im Herbst an die Polizei. Doch vor Gericht, wo der 26-Jährige aus der U-Haft vorgeführt wurde, ist plötzlich alles anders. Denn da hatte sie ihn wieder lieb.
Fortgesetzte Gewaltausübung, Hausfriedensbruch, Tierquälerei, Sachbeschädigung – die Liste der Anklagepunkte ist lang. Richter Andreas Rom geht sie Punkt für Punkt mit dem Angeklagten durch.
„Beschimpft und gewürgt?“ – „Nein!“ – „Am Verlassen der Wohnung gehindert und gegen die WC-Tür geschupft?“ – „Nein, das war unabsichtlich, wir sind gestolpert.“ – „An den Haaren über die Wiese geschleift?“ – „Ja.“ – „Den Hund im hohen Bogen vom Balkon auf die Wiese geworfen, dass er sich am Hinterbein verletzte?“ – „Leider, ja.“ – „Bilderrahmen zerstört?“ – „Ja, das waren gemeinsame Fotos von uns.“
„Muss an mir arbeiten“
Vier einschlägige Vorstrafen hat der Tankwart bereits. Acht Monate Haft sind aus einer bedingten Haftentlassung noch offen. „Sie sind in Beziehungen ein Gewaltprotz. Haben Sie sich nicht im Griff oder können Sie mit Frauen nicht umgehen? Denn dann sollten Sie lieber allein bleiben“, rät ihm der Richter. „Ich schäme mich eh. Ich muss an mir arbeiten“, betont der 26-Jährige. „Sie meinen also, beim fünften Mal sind Sie jetzt gescheiter?“, so der Richter leicht ironisch.
Haben Sie sich nicht im Griff oder können Sie mit Frauen nicht umgehen?
Richter Andreas Rom
Nachdem die wieder verliebte Lebensgefährtin die Aussage verweigert (das steht ihr vom Gesetz her zu), können alle ihre Angaben vor Gericht nicht mehr verwendet werden. „Sie gehen hilfeflehend zur Polizei und jetzt wollen Sie nicht mehr aussagen?“ – „Nein, möchte ich nicht“, sagt sie. Wirft ihrem Freund einen aufmunternden Blick zu und geht.
„Können nur helfen, wenn wir etwas bekommen“
„Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied“, zuckt Staatsanwalt Gilbert Zechner-Gfrerer die Schultern. „Nur soll es dann nicht heißen, wir hätten nichts getan.“ Der Vorsitzende ergänzte: „Wir können nur helfen, wenn wir auch etwas bekommen.“
Finger weg vom Alkohol und anderen Stimulantien. Das ist das Gleis, das in den Abgrund führt.
Verteidiger Klaus Kocher
„Es ist der letzte Weckruf, um den Zug auf die Schienen zu bringen“, betont Verteidiger Klaus Kocher. „Finger weg vom Alkohol und den anderen Stimulantien. Das ist das Gleis, das in den Abgrund führt“, rät er seinem Mandanten.
Das Urteil: neun Monate Haft, dazu die noch offen acht Monate von der bedingten Entlassung. „Damit Sie nachdenken können, wie es mit Ihnen weitergehen soll“, schließt der Richter. Der 26-Jährige nahm die Entscheidung gleich an.
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