Der Trubel um die Halleiner Firma Emco lässt auch am vierten Tag nach Bekanntwerden eines umstrittenen Briefes der Geschäftsführung nicht nach. Gestern kritisierte die Arbeiterkammer bereits den Emco-Plan, Mitarbeiter mit Wiedereinstellungszusagen einvernehmlich zu kündigen. Die Bediensteten sollten laut Emco vom Staat – also vom AMS – ihr Geld beziehen und könnten ja in besseren Zeiten wieder im Unternehmen anfangen.
Davor warnt nun auch das AMS. Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer sagt: „Bei uns wird zwar jeder Fall individuell geprüft, aber bei Aussetzverträgen, wo eine Wiedereinstellung garantiert wird, kann es sein, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt.“ Damit hätten die Betroffenen keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Zudem gilt: Sollten die Mitarbeiter eine solche Vereinbarung unterschreiben, würden sie bei einer Firmenpleite um Ansprüche aus dem Insolvenzfonds fallen.
Weiterbildung und geringfügige Beschäftigung
Jacqueline Beyer empfiehlt: „Es hat ein Beratungstermin bei Emco stattgefunden. Wir empfehlen, die Bildungskarenz anzubieten.“ Dabei würden Mitarbeiter einerseits eine Weiterbildung in Anspruch nehmen können, die Wiedereinstellung wäre kein Problem und darüber hinaus könnten die Bezieher des Karenzgeldes geringfügig bei Emco weiterarbeiten.
Bei Bildungskarenz muss ein Nachweis über die Weiterbildung erbracht werden. Von Aussetzverträgen rät das AMS aufgrund der Gefahren grundsätzlich allen Firmen ab. Eine Stellungnahme des Fräsmaschinenherstellers blieb Emco trotz Zusage eines Statements schuldig.
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