Eine Oberländerin (29) musste sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung am Landesgericht Innsbruck verantworten. Sie hatte eine Radfahrerin, die multiple Verletzungen erlitt. Beim Prozess tauchten allerdings viele Fragen auf . . .
Unstrittig war nur eines: Die Frau hatte sich im August betrunken und durch Cannabis zusätzlich berauscht mit rund 1,4 Promille hinter das Steuer ihres Autos gesetzt. „Das war ein riesiger Fehler“, sagte ihr Verteidiger. Dennoch habe sie die Sorgfaltspflicht nicht verletzt, denn „die Radfahrerin war selbst unaufmerksam“, argumentierte er.
Verletzungen am ganzen Körper
Die Unfalllenkerin selbst wollte sich bei der Verhandlung nicht mehr zum folgenschweren Unfall im Bezirk Reutte äußern, bei dem eine deutsche Staatsbürgerin durch die Kollision von Auto und Fahrrad unter anderem ein Polytrauma, eine Nierenverletzung und eine Steißbeinfraktur erlitt.
„Ich habe vor dem Überqueren der Straße mit dem Rad links und rechts geschaut und weit und breit nichts gesehen.“
Das Opfer vor Gericht
Auto kam laut Opfer „aus dem Nichts“
Das Opfer selbst konnte im Anschluss wenig zur Klärung beitragen. „Wir waren auf Urlaub und zu dritt auf einer Radtour“, schildere sie. Und beschrieb, dass das Auto beim Überqueren einer Bundesstraße quasi „aus dem Nichts gekommen ist“. „Ich habe vor dem Überqueren der Straße mit dem Rad links und rechts geschaut und weit und breit nichts gesehen“, erklärte sie. Auch ihr Ehemann beschrieb die Situation ähnlich: „Ich konnte kein Auto sehen, hörte dann aber plötzlich Reifen quietschen und natürlich den Aufprall“.
Gutachten wird zur Klärung eingeholt
Die Richterin entschied sich ob dieser Unklarheiten schließlich dafür ein „Kfz- Sachverständigengutachten“ einzuholen und damit auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Man werde dafür etwa die Bremsspuren vor Ort überprüfen sowie einen gemeinsamen Lokalaugenschein mit der Angeklagten und der verletzten Frau vornehmen, so die Richterin.
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