Lohnnebenkosten
AK warnt: Senkung als Gefahr für das Sozialsystem!
Der reflexartige Ruf nach einer Senkung der Lohnnebenkosten – der jüngste Zuruf kommt von der Tiroler Industriellenvereinigung – wird den Wirtschaftsstandort Österreich weder sichern noch voranbringen, sagt AK Präsident Erwin Zangerl.
Wirtschafts- und Budgetlage sind angespannt, die Arbeitslosigkeit steigt. „Eine Senkung der Lohnnebenkosten zu fordern, ist höchst gefährlich“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Sie belastet den Sozialstaat weit mehr, als sie der Wirtschaft helfen würde!“
Die Arbeitnehmer:innen hätten durch eine Senkung nicht mehr Geld als zuvor. „Im Gegenteil, für sie würde es massive Einbußen geben (siehe AK Faktencheck unten) – und die Aushöhlung des Sozialstaates!“, so Zangerl. Er fordert vielmehr die Entlastung der Arbeitnehmer und eine Senkung der Steuern auf Löhne und Gehälter. „Um den Konsum und damit die Wirtschaft wieder anzukurbeln, muss entweder den Menschen mehr zum Leben bleiben, oder das Leben muss billiger werden!“
AK Faktencheck
Eine Senkung der Lohnnebenkosten gefährdet die Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter sowie die Familienbeihilfe. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden weniger, ebenso Abfertigungen, Krankengeld und Pension.
Denn die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte (= Lohnnebenkosten im engeren Sinn) beinhalten Krankenversicherung (3,78 %), Unfallversicherung (1,10 %), Pensionsversicherung (12,55 %), Arbeitslosenversicherung (2,95 %), Wohnbauförderungsbeitrag (0,5 %), den Zuschlag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (0,1 %), den Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (3,7 bzw.
3,9 %) und Kommunalsteuer (3 %). Im weiteren Sinn zählen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlungen bei Krankenstand, Arztbesuchen, Urlaub etc. dazu sowie gesetzliche Abfertigung und Zuschläge (z. B. bei Überstunden) und Zulagen.
Insolvenz-Entgelt-Fonds
Wie gefährlich eine Senkung der Lohnnebenkosten sein kann, zeigt sich derzeit am Beispiel des Insolvenz-Entgelt-Fonds. Ist ein Unternehmen von einer Pleite getroffen, werden aus diesem Fonds die ausständigen Löhne und Gehälter der Beschäftigten bezahlt. Die Ausstattung dieses Fonds (2021 noch 979 Millionen Euro) ist bis 2023 rapide um ein Drittel auf 631 Millionen Euro gesunken. Und diese wird noch weiter sinken, weil die Insolvenzen von 2024 noch gar nicht berücksichtigt sind.