Brief an Betroffene

Asyl für Syrer: Erste Aberkennungsverfahren

Innenpolitik
19.12.2024 15:48

Zwei Wochen nach dem Fall des Assad-Regimes haben erste Syrer in Österreich Briefe vom Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen erhalten, mit denen ein Verfahren zur Asyl-Aberkennung eingeleitet wird. Die Schreiben gingen an Syrerinnen und Syrer, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben. Sie sollen nun bei einer neuerlichen Einvernahme bei den Behörden angeben, warum sie sich trotz der geänderten Umstände für schützenswert erachten. 

Durch den Sturz des syrischen Regimes hätten sie „keine politische Verfolgung mehr zu befürchten“, heißt es in dem Schreiben. Bei dem Termin können die Betroffenen nun weitere Asylgründe nennen und vorweisen, dass sie sich selbst erhalten können, Kinder in der Schule haben und gut integriert sind, berichtet das „Profil“.

Schutzstatus kann aberkannt werden
Wenn sich die Asylgründe grundlegend ändern und keine anderen Gründe bestehen, kann der Schutzstatus grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren aberkannt werden. In diese Gruppe fallen derzeit rund 40.000 Personen.

BFA will unverzüglich aktiv werden
„Sobald eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorliegt, erfolgt die Entscheidung in diesen Fällen unverzüglich“, wird das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) in dem Bericht zitiert. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) Anfang Dezember beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen.

Bundeskanzler Karl Nehammer hatte Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) bereits beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen. (Bild: APA/Tobias Steinmaurer)
Bundeskanzler Karl Nehammer hatte Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) bereits beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen.

Allerdings hatte BFA-Direktor Gernot Maier schon kurz darauf klargestellt, dass es wegen der „sehr volatilen Lage“ derzeit nicht möglich sei, Rückkehrentscheidungen nach Syrien zu treffen. Das Bundesverwaltungsgericht, das als zweite Instanz in Asylverfahren entscheidet, schätzte die Lage zuletzt ebenfalls als „sehr labil“ ein.

UNHCR mahnt zur Zurückhaltung
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat unterdessen am Donnerstag per Aussendung zur Zurückhaltung gemahnt. Aberkennungsverfahren sind aus seiner Sicht verfrüht, seien doch in Syrien 90 Prozent der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen, es fehle an Wasser, Nahrung und Gesundheitsversorgung, Infrastruktur sei zerstört und die Sicherheitslage schwierig.

Die derzeitige Vorgehensweise führe gleichzeitig zu großer Unsicherheit bei syrischen Flüchtlingen, das UNHCR fürchtet durch die derzeitige Vorgehensweise negative Auswirkungen auf Integration und Zusammenleben. Die Staaten sollten stattdessen Unterstützung in Syrien leisten, um angemessene Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit in absehbarer Zeit zu ermöglichen, appellierte die internationale Organisation.

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