Nach ORF-Kündigung

Journalistin Sagmeister bekam vom Richter recht

Unterhaltung
20.12.2024 10:33

Die schwierigsten Geschichten schreibt oft das (Arbeits)Leben. Das bekam auch die renommierte Journalistin Sonja Sagmeister bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem ORF, zu spüren. Ein Gericht befand nämlich, dass sie seinerzeit zu Unrecht gekündigt wurde. Und alles begann mit einem Interview.

Es ist eine Odyssee, die die Journalistin Sonja Sagmeister seit nun fast zwei Jahren mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem ORF, durchlebt. Sie, die jahrelang als renommierte EU- und NATO-Korrespondentin tätig war, klagte auf Wiedereinstellung, nachdem sie vom öffentlichen Rundfunk eine Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeiten erhielt (die „Krone“ berichtete).

Interventionsversuche von Ministerium
Was der Sache vorausging, war ein Interview Sagmeisters mit Arbeitsminister Martin Kocher. Nach dem gab es Interventionsversuche, die sie, laut eigener Aussage, sofort schriftlich bei der ORF-Generaldirektion, später dann auch beim Stiftungsrat vorbrachte.

Hinschauen statt wegschauen, lautete stets ihre Devise als Investigativ-Journalistin, die sich dabei selbst immer als Wachhund gegenüber den Mächtigen verstand und die, bevor es endgültig aus war beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unter anderem im Todesarchiv des ORF (hier werden Nachrufe verfasst) arbeiten musste.

Richter gab Sagmeister recht
Vergangene Woche, am Arbeits- und Sozialgericht, bekam sie jetzt erstinstanzlich recht, weil das Gericht eine Motivkündigung in der Causa sah. Der ORF seinerseits nahm die Entscheidung „überrascht zur Kenntnis“ und ging in Berufung.

Die Journalistin wurde „zu Unrecht“ gekündigt, führte Richter Andreas Freundorfer am Arbeitsgericht Wien aus. Und auch das Bundesverwaltungsgericht prüft jetzt ebenfalls, ob sich der ORF in diesem Kontext an seine eigenen Gesetze hält, oder eine kritische „Zeit im Bild“-Journalistin sanktioniert hatte.

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