Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen den Schweizer Hörgerätehersteller Sonova und den deutschen Audiotechnik-Hersteller Sennheiser wegen „vertikaler Absprachen“ Geldbußen von 534.000 bzw. 100.000 Euro beim Kartellgericht beantragt – ausgehend von Ermittlungen im Bereich Consumer Electronics.
Die BWB begann 2022 mit Ermittlungen im Bereich des Handels mit Kopfhörern der Marke Sennheiser zwischen den ausländischen Unternehmen wegen des entsprechenden Verdachts. Unter vertikalen Preisabsprachen versteht man Absprachen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Stufen der Lieferketten tätig sind.
„Sennheiser und Sonova setzten kartellrechtswidriges Verhalten, indem sie vertikale Endverkaufspreisbindungen in Bezug auf Consumer Electronics Produkte (Unterhaltungs-/Haushaltselektronik) der Marke Sennheiser vornahmen“, teilte die BWB am Freitag mit. „Es handelte sich hierbei um eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung.“
Die Wettbewerbsverstöße seien durch Sennheiser im Zeitraum von Mai 2015 bis zum Februar 2022 und durch Sonova von März 2022 bis September 2022 erfolgt.
Sonova – spezialisiert auf medizinische Hörhilfen – hatte 2021 von Sennheiser den kompletten Bereich der Kabel- und Drahtlos-Kopfhörer sowie In-Ear-Hörer für den Alltagsgebrauch, das Zubehör und die Soundbars für TV und HiFi übernommen. Die Deutschen behielten das Geschäft mit professionellen Studio- und DJ-Kopfhörern, mit Mikrofonen, mit Funksendern und -strecken sowie mit Konferenzsystemen und weiterer Veranstaltungstechnik.
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