Mit einer schwer misshandelten Frau hat sich am Freitag ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht befasst. Ein 39-Jähriger hatte sich wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und schwerer Nötigung zu verantworten, nachdem er die 71 Jahre alte Frau am 7. September 2024 in ihrer Wohnung schwer malträtiert hatte. Zu Mittag wurde der Mann zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Er sei „teilweise schuldig“, sagte der Mann. „Sie hat mich psychosomatisch verletzt. Sie hat mir zwischenmenschlich weh getan“, erklärte er zur Motivlage. Er habe der Frau vor einiger Zeit „bei der Trennung von ihrem Langzeitlebensgefährten“ und anschließend beim Umzug geholfen, schilderte der Mann.
Mehrere Faustschläge
In weiterer Folge habe er die Sommermonate bei ihr in Wien, den Rest des Jahres in seiner Heimat in Vorarlberg gelebt: „Wir hatten eine gute Freundschaft plus. Wir waren ein Team.“ Als er in der Nacht auf den 7. September nicht rechtzeitig heimgekommen war, habe sie eine große Liebeserklärung, die er in Form eines Herzens in Verbindung mit dem Vornamen der Frau an eine Wand gemalt hatte, mit weißer Farbe übertüncht.
Mit Kabelbindern am Stuhl festgebunden
Das habe ihn verletzt, als er um 3 Uhr in der Früh – beeinträchtigt vom Genuss von Alkohol und Kokain – in die Wohnung kam. Laut Anklage versetzte der 39-Jährige nach einem Wortgefecht der Frau zunächst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie, band sie mit Kabelbindern an einem Stuhl fest und schnitt ihr büschelweise Haare ab.
Nachdem er die Fesseln gelöst hatte, vereitelte er einen Fluchtversuch der 71-Jährigen, zerrte sie ins Schlafzimmer und zwang sie zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen.
„Größte Scheiße überhaupt gebaut“
Er habe „die größte Scheiße überhaupt gebaut“, stellte der Angeklagte fest. Die inkriminierten Tathandlungen verharmloste er dann allerdings. Vor der zeugenschaftlichen Befragung der 71-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der 39-Jährige an einer bipolaren Störung, war im Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig. Seine Steuerungs- und Handlungsfähigkeit sei allenfalls herabgesetzt gewesen, stellte der Sachverständige fest.
7000 Euro Schmerzensgeld
Die Frau bekam von einem Schöffensenat 7000 Euro an Schmerzengeld zugesprochen. Der Angeklagte war mit der Strafe einverstanden, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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