Als Mitglied eines Drogenrings ist am Freitag ein 26-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch – noch nicht rechtskräftig – zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Prozess bat er um Entschuldigung: Weil sein Vater krank geworden sei, habe er versucht, seine Mutter finanziell zu unterstützen.
„Mein Mandant war in der Sache nur Handlanger“, gibt Matthias Holzmann, Rechtsbeistand des Angeklagten, im Prozess zu bedenken. Dank seines umfassenden Geständnisses habe der 26-Jährige zudem nicht nur zur Wahrheitsfindung, sondern auch wesentlich zu einer Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Weshalb der Verteidiger für ein mildes Urteil plädiert.
Angeklagt ist der bislang Unbescholtene, weil er zwischen 2020 und 2024 als Mitglied eines Vorarlberger Drogenrings am Verkauf von 37 Kilogramm Kokain und 28 Kilo Marihuana beteiligt gewesen sein soll. Laut der von den Ermittlern ausgewerteten Chatprotokolle der verwendeten Kryptohandys war der Angeklagte jedoch lediglich eine kleine Nummer innerhalb der Organisation. In eigens dafür präparierten Autos schmuggelte er die Drogen von der Schweiz nach Vorarlberg. Dort gab er diese an andere Dealer weiter oder verkaufte den Stoff selbst. Als Drogenbunker nutzte er die eigene Wohnung, in der er sowohl Kokain als auch Marihuana abpackte.
Angeklagter bittet um Entschuldigung
Im Prozess wollte der Angeklagte keine Angaben mehr machen, er las stattdessen ein von ihm in U-Haft verfasstes Statement vor. Darin bat er um Entschuldigung für das Leid, dass er anderen durch seine Taten angetan hatte. „Ich war damals drogenabhängig und spielsüchtig.“ Weil zu allem Übel auch noch sein Vater krank geworden sei, habe er durch die Handlangerdienste versucht, seine Mutter finanziell zu unterstützen.
Die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Lisa Pfeifer, würdigt am Ende zwar das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des 26-Jährigen, verurteilt ihn aber dennoch zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Den Betrag in Höhe von 12.800 Euro erklärt sie für verfallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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