Eine Wiederholungstäterin (38) fasste nach einem bewaffneten Einbruch im Mostviertel nun am Landesgericht St. Pölten eine Haftstrafe aus. Sie zeigte sich geständig.
„Ich werde dich abstechen, wenn du mich nicht sofort gehen lässt!“ Nachdem eine 38-jährige Einbrecherin auf frischer Tat ertappt wurde, fackelte sie nicht lange. Unter einer ordentlichen Dröhnung an Alkohol und Tabletten, zückte sie ein Messer und bedrohte damit den jugendlichen Hausbewohner.
In „Not und Panik“ wollte die gestellte Diebin „einfach nur weg“. Und ließ dabei sogar die Beute – einen Rucksack gefüllt mit etwas Bargeld, Kleidung, Kosmetikprodukten und elektronischen Geräten – zurück. Nun musste sich die Mutter eines Sohnes wegen räuberischen Diebstahls am Landesgericht St. Pölten verantworten. Und das nicht zum ersten Mal: Bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen gehen auf das Konto der Wiederholungstäterin. Erst im März war sie aus der Haft entlassen worden.
„Ich habe Geräusche gehört, nachgeschaut und die Frau in der Garderobe entdeckt“, erinnert sich das jugendliche Opfer an den Einbruch im Oktober. Die 38-Jährige habe ihn mit einem Messer in der Hand bedroht und sei anschließend geflohen. Zuvor hatte sie sich mit einem gestohlenen Schlüssel Zutritt verschafft.
Urteil nicht rechtskräftig
Nun fasste sie zwei Jahre Haft sowie zusätzliche neun Monate aus einer früheren bedingten Strafverurteilung aus. Neben einer stationären Drogentherapie muss sie 100 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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