Mehrmals vorbestraft

Wende im Prozess um gewalttätigen Serben

Vorarlberg
23.12.2024 07:55

Der Angeklagte soll zuerst seine Freundin, dann zwei Polizeibeamte vermöbelt haben. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch stellte sie zumindest ein Teil der Beschuldigungen als haltlos heraus.

Mehrmals einschlägig vorbestraft, hätten dem Serben im schlimmsten Fall viereinhalb Jahre Haft gedroht, denn die zur Bewährung ausgesetzten Strafen wären ziemlich sicher widerrufen worden. Doch dazu kam es nicht.

Wie sich im Prozess am Freitag herausstellte, hatte das angebliche Opfer, die Freundin des Angeklagten, bei der Polizei gelogen. So hatte sie behauptet, im Zuge eines Streits Ende September in ihrer Wohnung misshandelt worden zu sein. Von mehreren Faustschlägen war die Rede, auch soll der Drogensüchtige das Opfer aufs Bett gestoßen, sich anschließend auf dessen Brustkorb gesetzt, es gewürgt und geschlagen haben.

Weiters behauptete die Frau von dem 24-Jährigen bedroht worden zu sein. „Ich bring dich um, wenn du die Polizei rufst“, habe dieser sie wissen lassen und ihr dabei den Mund zugehalten.

Im Prozess will die Zeugin nichts mehr von den angeblichen körperlichen Misshandlungen durch den Angeklagten wissen. „Ich habe mich an dem Tag selbst geschlagen und geritzt“, rudert die Zeugin zurück.

Richter Theo Rümmele liest dem vermeintlichen Opfer daraufhin die Leviten: „Ich sage Ihnen nur eines: Für den Angeklagten geht es heute um sehr viel. Und zwar um mehrere Jahre Haft! Warum rufen Sie die Polizei und behaupten etwas, was gar nicht stimmt?“

Die Zeugin zuckt daraufhin nur mit den Achseln, weshalb der Herr Rat den Delinquenten, der sich in der Sache von vorneherein nicht schuldig bekannt hatte, vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freispricht.

Einen Schuldspruch fällt der Richter jedoch in Bezug auf das Delikt des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung. Denn der Mann hatte sich gegen seine Verhaftung mit Händen und Füßen gewehrt und zwei Beamte dabei verletzt. Das nicht rechtskräftig Urteil: zehn Monate Haft.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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