Gesetz verabschiedet

Kolumbien stoppt endlich Praxis der Kinderehe

Außenpolitik
22.12.2024 16:41

In Kolumbien haben das Repräsentantenhaus und der Senat einem Gesetzestext zugestimmt, der Kinderehe und Frühverheiratung verbietet. Die Unterschrift von Präsident Gustavo Petro wird einer seit mehr als einem Jahrhundert währenden Praxis ein Ende setzen und eine Bestimmung im Gesetzbuch abschaffen, die es Minderjährigen unter 14 Jahren erlaubte, mit Zustimmung der Eltern zu heiraten. 

Das berichtete am Sonntag das auf Lateinamerika spezialisierte Online-Forum „amerika21.de“.

#SonNiñasNoEsposas
Mit dem Slogan #SonNiñasNoEsposas (Sie sind Mädchen, keine Ehefrauen) feierten die Senatorin Clara López vom regierenden „Historischen Pakt“ und die unabhängigen Abgeordneten Jennifer Pedraza und Alexandra Vásquez das Ergebnis der letzten Abstimmung im Senat. Seit 2007 hatte es bereits neun gescheiterte Anläufe für dieses Ziel gegeben. Die Regierung Petro hatte es im Nationalen Entwicklungsplan „Kolumbien – Weltmacht für das Leben“ vereinbart.

Die die kolumbianische Kongressabgeordnete Jennifer Pedraza bei einer Debatte zur Abschaffung der Kinderehe.  (Bild: APA Pool/AFP/Colombian Senate/HANDOUT)
Die die kolumbianische Kongressabgeordnete Jennifer Pedraza bei einer Debatte zur Abschaffung der Kinderehe. 

Kinder erst knapp über zehn Jahre alt
Frühverheiratung betrifft laut „amerika21.de“ in vielen Fällen bereits Kinder, die knapp über zehn Jahre alt sind. Marta Royo, Geschäftsführerin von Profamilia, erklärte, dass dieses Problem sowohl von der Gesetzgebung als auch von der Gesellschaft zur Normalität gemacht wurde. „Diese Realität hat Tausenden von Kindern geschadet, die ihren natürlichen Entwicklungsprozess unterbrochen haben, um sich Rollen zu stellen, auf die sie weder physisch noch psychologisch vorbereitet sind“, so Royo. Experten bringen die Verheiratung von Kindern auch mit sexualisierter Gewalt, Schulabbruch und frühen Schwangerschaften in Verbindung.

Den Initiatoren zufolge ist das Verbot der Frühverheiratung eine Voraussetzung, um die Rechte Tausender Kinder und Jugendlicher zu garantieren. Unter dem Schutz des Gesetzes müsse im nächsten Schritt die verstärkte Aufklärung von Buben und Mädchen über ihre Rechte, ihr sexuelles und reproduktives Leben gefördert und ihnen ein Bildungsweg garantiert werden.

„Kreislauf der Armut“
Die infrage stehenden Ehen werden in der Regel zwischen einem erwachsenen Mann und einer Minderjährigen geschlossen, was dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF zufolge den „Kreislauf der Armut“ und den Schulabbruch fortsetzt und die „Autonomie und Unabhängigkeit“ der Frauen einschränkt. In Argentinien ist die Eheschließung ab dem Alter von 14 Jahren mit der Zustimmung eines Richters möglich. Im übrigen Südamerika liegt das Mindestalter für die Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren.

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