Eine Linzer Personalvermittlungsfirma hatte in den vergangenen Monaten Dienstnehmern zu wenig gezahlt, und ihnen keine Lohnzettel ausgestellt. Fast 50 der Arbeiter wendeten sich an die Arbeiterkammer OÖ um Rechtsbeistand. Diese war erfolgreich und erstritt die ausstehenden Löhne vor Gericht.
Mehrere Monate waren zwei Arbeiter über einen Linzer Personaldienstleister bei verschiedenen Firmen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Während der gesamten Zeit hatten sie von ihrem Arbeitgeber, der Personalvermittlung, keinen Lohnzettel bekommen. Um ihre Lohnzahlungen überprüfen zu lassen, wendeten sie sich an die Arbeiterkammer OÖ.
Zahlreiche Geschädigte
Forderungen der AK, die Lohnzettel herauszugeben, wurden von der Personalagentur ignoriert. Indessen meldeten sich aber immer mehr Geschädigte bei den Arbeitnehmerschützern, wodurch der Verdacht wuchs, die Personalfirma würde generell keine Lohnzettel ausstellen. Schlussendlich hatten sich fast 50 Opfer bei der Kammer gemeldet.
Klage hatte Erfolg
Also klagte die Arbeiterkammer auf Ausstellung der Lohnzettel sowie auf die fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen. Damit hatte sie Erfolg: Die Personalleasingfirma lieferte nicht nur die fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen, sondern zahlte auch gleich die bis dato zurückgehaltenen Löhne, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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