Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern eine Woche später auch diverse Neuerungen, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen – und zumeist ins Geld gehen. Auto kaufen, Auto fahren, tanken usw. Noch nicht klar ist, wie es mit dem E-Mobilitäts-Bonus auf lange Sicht weitergeht. Ein Überblick.
Was man vermutlich gleich an den Spritpreisen sehen wird: Der Preis fürs CO2 steigt, allerdings in überschaubarem Maß. Pro Liter sind es rund drei Prozent, die zusätzlich aufgeschlagen werden. Es kann auch noch etwas mehr werden, weil der Klimabonus voraussichtlich sinkt oder wegfällt. Der ÖAMTC empfiehlt, beim Autokauf auf einen geringen Verbrauch zu achten. No na.
Höhere NoVA
Der Verbrauch wirkt sich auch auf den Kaufpreis stärker aus als bisher: Die NoVA wird verschärft. Zum einen an der Spitze, die den Normalfahrer eher nicht tangieren wird, denn der Spitzensatz steigt auf 80 Prozent. Doch auch am unteren Ende steigt der Preis: Zur Berechnung werden künftig nicht mehr 97, sondern nur 94 Gramm vom CO2-Normausstoß abgezogen. Was da rauskommt, wird durch 5 geteilt; das Ergebnis ist dann der geltende NoVA-Satz. Dazu kommen noch 80 Euro für jedes Gramm CO2, das mehr als 155 g ausgestoßen wird. Abgezogen werden pauschal 350 Euro.
Bei Klein-Lkws der Klasse N1 sind die entsprechenden Sätze 147 statt 150 g und 208 g.
Einzelne Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und sämtliche Elektroautos bleiben aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden offiziellen CO2-Emissionen auch 2025 befreit – egal wie viel sie (insbesondere die Plug-in-Hybride) im Alltag tatsächlich ausstoßen.
Teurer wird auch die motorbezogene Versicherungssteuer, die mit der Haftpflichtprämie fällig wird. Sie fällt für fast alle ab 1. Jänner 2025 erstmalig zugelassenen Autos um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
E-Auto-Förderung für Private
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private im Jahr 2025 weitergeht, ist bislang noch unklar. Sofern Budgetmittel vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens 31.05.2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag auf Förderung gestellt werden, hierbei dürfen die Rechnung bzw. der Kaufvertrag nicht älter als neun Monate sein.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen, und zwar ab 2025 wieder mehr. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 126 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können 2025 35,889 Cent je Kilowattstunde vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Vignette um 7,7 Prozent teurer
Ein paar Euro wird auch die Autobahnvignette teurer. Die Jahresvignette – deren Preis beim letzten Jahreswechsel nicht erhöht wurde – kostet für Autos 103,40 Euro und damit erstmals über 100 Euro.
Die Erhöhungen bei Vignette und KlimaTicket richten sich nach der Teuerungsrate von 2022 auf 2023. Somit steigen die Kosten um 7,7 Prozent.
Höheres Kilometergeld
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern).
KlimaTicket
Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1297,80 Euro bzw. 1002,70 Euro erhältlich.
Tipp vor dem Jahreswechsel: Wer sich noch kurzfristig für das KlimaTicket entscheidet, sollte es in einer Servicestelle – ohne 15-tägige Wartefrist – mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025 kaufen. Dann gilt noch der alte Preis.
Öffi-Fahrten besser absetzbar
Konnten bislang nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden, gibt es nun auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu erhalten.
Kein AUVA-Versicherungsschutz bei Unfall mit E-Scootern
Ein aktuelles OGH-Urteil könnte Konsequenzen im Versicherungsschutz von Arbeitsunfällen haben. Laut OGH gelten Unfälle, die mit E-Scootern auf dem Weg zur Arbeit passieren, nicht als Arbeitsunfälle, weil sie nicht mit einem Fahrzeug, sondern mit einem Sportgerät erfolgten. Sie sind daher vom Versicherungsschutz der AUVA ausgenommen. Da die AUVA auch für Schulweg-Unfälle zuständig ist, könnte nun auch bei ganz oder teilweise selbst verursachten Unfällen mit E-Scootern am Schulweg der Anspruch auf Taggeld im Spital und eine Versehrtenrente entfallen. „Die Einschränkung auf ‘Sportgerät‘ wird dann wohl auch für kleine Tretroller gelten, die schon nach der StVO klar vom Fahrzeugbegriff ausgenommen sind“, so ÖAMTC-Rechtsexperte Martin Hoffer.
Mehr Möglichkeiten für freie Werkstätten
Der EuGH hat 2024 festgestellt, dass Fahrzeughersteller den Zugang zur OBD-Fahrzeugdiagnose für freie Werkstätten nicht einschränken dürfen. Die EU-Kommission wird 2025 eine neue Regelung herausbringen, welche diese Zugänglichkeit regelt.
Aktualisierung der §57a-Begutachtung geplant
Die aktuellen Vorgaben für die §57a-Begutachtung entstammen im Wesentlichen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Daher plant die EU-Kommission eine Aktualisierung, welche auch auf die aktuellen Technologien, wie Elektromobilität und Assistenzsysteme, eingehen soll.
Euro 7 Abgasnorm – Spezifikationen bis Sommer 2025
Es fließt noch ein bisschen Wasser die Donau hinunter, bis sich für Autofahrer hier etwas konkret ändert. Mit der Veröffentlichung der Euro 7 Abgasnorm im Sommer 2024 wurde ein Rahmen für die neue Abgasnorm geschaffen, es wurden aber nicht alle Elemente abschließend geregelt. Daher werden aktuell weitere Rechtsakte erstellt, die genauere Spezifikationen beinhalten sollen - beispielsweise zur Ausgestaltung des On-Board Monitorings und Grenzwerte für den Reifenabrieb. Diese Rechtsakte müssen bis Sommer 2025 fertiggestellt werden.
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