Anwalt droht der Burgenland-Energie Klagen hunderter Kunden an. Pauschalzahlung von einer halben Million Euro an den Juristen und weitere „Geldbußen“ blockt die Firma ab.
Die Burgenland-Energie spricht von einer höchst fragwürdigen Geschäftspraktik des Anwalts Georg Zanger mit Sitz in der Wiener Innenstadt. „Vor Wochen wurden wir mit der Ankündigung konfrontiert, dass der Anwalt mit einem Prozessfinanzierer einige hundert Kunden vertrete und in deren Namen Klagen wegen einer vergangenen Strompreiserhöhung einbringen wolle“, heißt es im Büro des Energieversorgers in Eisenstadt.
Halbe Million Euro im Spiel
Gleichzeitig habe der Anwalt angeboten, bei einer pauschalen Zahlung für ihn selbst von zumindest einer halben Million € und einer pauschalen Zahlung für die Kunden auf die Klagen zu verzichten sowie diese Vereinbarung vertraulich zu behandeln. Informationen, die vom Anwalt bereits an Medien ergangen sind, wären bei der Annahme seines Angebots zurückgezogen worden.
„Nicht bereit, Angebot anzunehmen“
Die Burgenland-Energie kündigte am Stefanitag an, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. „Wir sind keinesfalls bereit, das fragwürdige Angebot des Anwalts anzunehmen und werden nicht auf die abzulehnende Geschäftspraktik eingehen“, teilte das Unternehmen mit. Geprüft werde derzeit, ob dieses Verhalten mit dem Standesrecht der Rechtsanwälte vereinbar sei.
Der Anwalt erwartet hingegen, – wie dem Vorstandsvorsitzenden der Burgenland-Energie, Stephan Sharma, schriftlich mitgeteilt worden sei –, „die Erteilung von zumindest 2000 Mandaten zur Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen“. Und dies „vor dem Hintergrund, dass öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen durch den Prozessfinanzierer bis dato (noch) nicht ergriffen wurden“.
Pauschalbetrag als „Entgegenkommen“
Die Burgenland-Energie habe laut Anwalt einen Vorschlag unterbreitet, der die anspruchsberechtigten Kunden auf 700 begrenzen soll, von denen jeder „nur“ 200 Euro erhalten würde. Aus der Sicht des Juristen wäre ein fixer Betrag von 500 Euro „akzeptabel“. Bei außergerichtlichen wie gerichtlichen Vergleichen seien Entschädigungsbeträge von 582 bis 1660,26 Euro sowie Kosten von 1426,92 Euro anerkannt worden. Der besagte Pauschalbetrag von 500.000 Euro sei als „ein Entgegenkommen“ zu erachten.
Spannung liegt in der Luft. Die Burgenland-Energie sieht den angedrohten Klagen gelassen entgegen. Erst vor Tagen habe das Unternehmen „mehrere Klagen in ähnlichen Fällen gewonnen“, heißt es dazu aus dem Büro von Stephan Sharma.
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