Große Verwirrung

Wohn- und Mietbeihilfe: Wer ist wann zuständig?

Wien
29.12.2024 06:00

Für die Wohnbeihilfe ist seit März ein Mindesteinkommen nötig. Nur wenige wissen, dass dann die Mietbeihilfe greift.

Für seine Genossenschaftswohnung muss Christopher S. monatlich 763 Euro bezahlen. Als er noch einen gut dotieren Job hatte, war dies auch kein Problem – bis er ihn verlor. Nicht nur die Arbeitssuche gestaltet sich schwierig, auch die Erhaltung der Lebenskosten. Also stellte der Wiener einen Antrag auf Wohnbeihilfe an die MA 50, um nach einigen Wochen eine Absage zu erhalten – die Begründung: Er hat mit 1084 Euro an AMS-Geld pro Monat ein zu geringes Einkommen für die Hilfe. Denn dafür wären 1155 Euro notwendig. Er hat also 71 Euro zu wenig, um in Summe etwa 62 Euro an Beihilfe zu bekommen. „Diese 62 Euro wären zwar nicht viel, aber es macht auf jeden Fall einen Unterschied“, schildert S.

Ablehnung des Bescheides: Kein Einzelfall
Der Wiener ist kein Einzelfall, auch Karin Z. (58), die nach einem schweren Unfall nicht mehr ihrem Job als Altenpflegerin nachgehen kann, erhielt nach Ablehnung des Bescheids auch am Telefon eine Absage: „Zu geringes Einkommen für die Wohnbeihilfe.“

Dabei haben beide Anspruch auf Hilfe für die Mietzahlungen, jedoch nicht von der MA 50 im Rahmen der Wohnbeihilfe, sondern von der MA 40, die für die Mietbeihilfe zuständig ist. Denn laut dem Büro der zuständigen Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) ist ein Mindesthaushaltseinkommen für die Wohnbeihilfe nötig. Für die Mietbeihilfe aber nicht.

Nur: Das wissen nicht alle. „Zu den Grundvoraussetzungen zählt weiterhin das Erreichen einer Einkommensgrenze von aktuell 1155,84 Euro (bei einem 1-Personen-Haushalt). Darunter greifen die Unterstützungsleistungen der MA40, Mietbeihilfe. Erfüllt ein Antrag auf Wohnbeihilfe diese Voraussetzung nicht, wird über die Möglichkeit einer Unterstützungsleistung durch die MA40 informiert“, heißt es aus dem Büro der Vizebürgermeisterin weiter.

Für und wider
Durch die Reform der Wohnbeihilfe sei es gelungen, den Anspruch für mehr Bezieher zu ermöglichen und höhere Unterstützungen für die einzelnen Haushalte auszuzahlen.

Das getrennte System wird von der Opposition jedoch kritisiert. FPÖ-Wohnombudsmann Michael Niegl: „Derart absurde Regeln müssen, im Sinne aller Wiener unterbunden werden.“ Auch die Grünen fordern eine Zusammenführung in eine Magistratsabteilung. Das würde Kosten sparen.

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