„Tiefe Reue“

Burgstaller-Angreifer wieder auf freiem Fuß

Gericht
30.12.2024 10:58

Mitte Dezember wurde Rapid-Stürmer Guido Burgstaller bei einem Angriff in der Wiener Innenstadt schwer verletzt. Vor Weihnachten wurde über den 23-jährigen Tatverdächtigen U-Haft verhängt. Am Montag kam der bislang unbescholtene Niederösterreicher wieder auf freien Fuß. Bewährungshilfe, Therapie und Arbeit wurden angeordnet.

Jener tatverdächtige 23-Jährige, der Mitte Dezember Rapid-Stürmer Guido Burgstaller beim Wiener Szene-Lokal „Volksgarten“ niedergeschlagen haben soll, wird auf freiem Fuß auf seinen Prozess warten. 

Haftverhandlung im Landl
Gegen den unbescholtenen Mann, der sich selbst gestellt hatte, war vor Weihnachten U-Haft verhängt worden. Am Montag fand die nächste Haftprüfung statt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn der „Krone“ bestätigte, wurde sein Mandant nun gegen gelindere Mittel enthaftet. Der 23-jährige Mandant von Top-Anwalt Klaus Ainedter muss sich einer engmaschigen Therapie unterziehen und zur Bewährungshilfe. Zudem soll er weiter arbeiten gehen, um Geld zu verdienen, das er als Schadenswiedergutmachung einsetzen kann. 

Anwalt Klaus Ainedter vertritt den 23-Jährigen. (Bild: Ian Ehm)
Anwalt Klaus Ainedter vertritt den 23-Jährigen.

Zu dem verhängnisvollen Angriff kam es Mitte Dezember: Burgstaller, der in Streit mit dem Angreifer geriet, fiel nach einem Schlag durch diesen ungebremst auf den Hinterkopf und wurde schwer verletzt: Der Fußballer erlitt einen Schädelbasisbruch.

„Härteste Prüfung steht noch bevor“
Um Fußball ging es bei dem Streit nicht, vielmehr sollen ein Mix aus Eifersucht und Alkohol eine Rolle gespielt haben. Ainedters Mandant habe Burgstaller weder ge- noch erkannt. Seine Tat bereut der junge Mann laut seinem Anwalt zutiefst. Für den Juristen kommt die Enthaftung nicht überraschend: „Schon die Verhängung war mangels Vorliegens von Haftgründen grenzwertig“, so Ainedter, der ergänzt: „Neben der Matura steht meinem Mandanten die härteste Prüfung in Form der Hauptverhandlung und der zu erwartenden Strafe noch bevor.“

Es drohen ein bis zehn Jahre Haft
Sobald die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien fertig ist, wird sich der Niederösterreicher voraussichtlich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor einem Schöffengericht verantworten müssen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Mann dann ein bis zehn Jahre Haft.

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