Neue Regeln in Kraft

„Wildwest-Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei“

Web
30.12.2024 11:02

Für Anbieter von Dienstleistungen und Handel rund um Kryptowährungen zieht sich das Regulierungskorsett der EU weiter zu. Die „Markets in Crypto Assets Verordnung“ (MiCAR) wird am Montag in vollem Umfang anwendbar. Die Regelung soll unter anderem den Schutz von Anlegern erhöhen und den Kampf gegen Geldwäsche vereinfachen.

In Österreich übernimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Beaufsichtigung des Kryptomarkts. „Die Wildwest-Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei“, verkündeten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung. Von den neuen Beaufsichtigten erwarten die Vorstände, dass „Gesetzestreue, verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen“.

Damit werden Zulassungsverfahren für Krypto-Anbieter strenger, Anbieter von Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung rund um Kryptowährungen müssen nun ausreichende Eigenmittel, ein robustes Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme und transparente Informationen zu ihrem Geschäftsmodell vorlegen.

Eigentümer, Geschäftsleiter und sonstige hochrangige Personen müssen zudem die Fit & Proper-Anforderungen, die ihre Qualifikation und Redlichkeit bewerten, erfüllen.

Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen drohen Sanktionen
Die MiCAR umfasst spezielle Regeln für sogenannte Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT). Das sind Kryptowerte, die in ihrer Wertentwicklung an andere Vermögenswerte wie Rohstoffe oder amtliche Währungen gekoppelt sind und auch als „Stablecoins“ bezeichnet werden. Anbieter müssen künftig aufsichtsrechtliche Anforderungen zur Kapitalausstattung, zu Rücktauschrechten und zu speziellen Informationspflichten einhalten.

Auch Anbieter anderer Kryptowerte, die nicht unter die Regeln für ART und EMT fallen, müssen künftig umfassendere Informationen (Whitepaper) zur Verfügung stellen. So müssen die Merkmale des Kryptowerts, dessen technische Grundlagen, das wirtschaftliche Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und Pflichten für Anlegerinnen und Anleger „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ erklärt werden, so die FMA.

Anbieter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit „scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen“ rechnen, schreibt die Aufsicht weiter. Für Konsumenten bedeute die Verordnung vor allem „mehr Sicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit“.

DORA stärkt zusätzlich die IT-Sicherheit
Zusätzlich zur MiCAR wird ab 17. Jänner auch der Digital Operational Resilience Act (DORA) angewendet. Dieser sorgt vor allem für verstärkte IT-Sicherheit und operative Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern. Anbieter von Kryptowährungen müssen damit auch technische Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorlegen.

Die FMA verlangt von den betroffenen Unternehmen eine „lückenlose Überwachung und Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben“.

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