"Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen", hält ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl fest. "Wenn sich Wasser im Zylinder befindet kann bei einem Startversuch der sogenannte ‚Wasserschlag‘ auftreten, ein Motorschaden kann die Folge sein." Wenn Sand und Wasser ins Fahrzeuginnere geraten sind, können außerdem Schäden an Fahrwerk und Bremsen auftreten, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen. Eine Überprüfung des Bremssystems durch einen Fachmann ist also dringend anzuraten. Generell rät der Club allen Betroffenen in den Hochwasser-Gebieten, ihr Fahrzeug keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern den Pannendienst zu rufen.
So erkennt man, was überprüft werden sollte:
Ist die Wasserlinie unterhalb der Felgenmitte, sind in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten. In diesem Fall sind alle beweglichen Teile sowie die elektrischen Installationen noch über der Wasserlinie. Bei Wassereintritt in Trag- oder Spurgelenken ist es aber nötig, das Wasser herauszudrücken und eventuell über Injektoren Fett an den Dichtungsmanschetten vorbeizupressen, erläutert ÖAMTC-Technikchef Stefan Kerbl. "Vertragswerkstätten werden potentiell in Mitleidenschaft gezogene Teile wohl durch Neuteile ersetzen, das geht allerdings ins Geld."
Wenn die Wasserlinie über der Radmitte liegt, sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder sogar Tage ausgesetzt ist, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein. Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels. Ebenfalls betroffen ist der Auspuff, der durch das Wasser korrodieren kann.
Steigt der Wasserspiegel über die Türunterkante, dringt Wasser in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie ein. So können tiefer liegende Teile der Elektrik Schaden nehmen. "Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich", so der ÖAMTC.
Zahlt die Versicherung?
Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. "Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden", rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern."
Ob die Versicherung einen Hochwasserschaden überhaupt zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. "Nur wer über eine Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung", erklärt der Experte. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. "Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet.
Wer allerdings grob fahrlässig handelt, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung streikt: etwa wenn er eine erkennbar überflutete Straße, aber auch eine unter Wasser stehende Unterführung durchquert.
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