Förderungen & Co

Welche Änderungen 2025 für die Vorarlberger bringt

Vorarlberg
30.12.2024 14:55

Mit dem Jahreswechsel treten im Ländle zahlreiche Neuerungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft. Durch die neue schwarz-blaue Regierung gibt es naturgemäß andere Schwerpunktsetzungen. Insbesondere für Familien hat das Jahr 2025 einige neue Leistungen im Angebot, aber auch in Sachen Förderungen gibt es mehrere substanzielle Veränderungen. Ein Überblick. 

Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen zu unterstützen, stellt das Land ab 1. Jänner eine einmalige Förderung zur Verfügung. Für eine Zwillingsgeburt gibt es 800 Euro, für eine Drillingsgeburt 1200 Euro und für jedes weitere Kind 400 Euro.

Mehr Gruppen für die Kinderbetreuung
Auch 2025 wird der Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen vorangetrieben. Derzeit sind bereits über 70 neue Gruppen bekannt. Seit dem Kindergartenjahr 23/24 hat jedes Kind im Alter von drei bis fünf Jahren Anspruch auf einen ganzjährigen und ganztägigen Betreuungsplatz, wenn Bedarf durch die Eltern angemeldet wird. Für Schulkinder von der 1. bis zur 4. Schulstufe gilt der Versorgungsauftrag seit dem Schuljahr 24/25 zwischen 8 und 16 Uhr an Schultagen, sofern sie keine ganztägige Schulform besuchen können.

Ausweitung der Landesinitiative „Kinder.Essen.Körig“
Die Landesinitiative zur Förderung einer gesunden Ernährung bei Kindern und Jugendlichen wird in zwei Schritten weiter ausgerollt. Nachdem das erste Projektjahr an öffentlichen Volksschulen erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wurde die Initiative ab dem Schuljahr 24/25 auf öffentliche Neue Mittelschulen und Gymnasien (Unterstufen) ausgeweitet. Für das Schuljahr 25/26 ist geplant, dass auch Kinderbetreuungseinrichtungen inkludiert werden.

Mehr Musikschul-Kooperationen
Ab 1. Jänner sind neben Kooperationen zwischen Musikschulen und Volksschulen auch Kooperationen mit Vorschulklassen fixer Bestandteil, nachdem es über mehrere Jahre ein Pilotprojekt gab. Bei den Kooperationen mit Volksschulen gibt es zudem einen größeren Gestaltungsraum: Bisher waren Kooperationen auf die erste und zweite Schulstufe begrenzt, nun findet eine Ausweitung auf alle vier Schulstufen statt. Das dreijährige Pilotprojekt für Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindergärten ist ebenfalls sehr erfolgreich, das Förderangebot für 30 Kindergartengruppen ist bereits vollständig ausgebucht.

Attraktivierung des integrativen Wohnbaus
Mit 1. Jänner tritt die novellierte Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen in Kraft. Damit einher geht eine Anhebung der Einkommensgrenzen. Das Haushaltseinkommen wohnungssuchender Personen darf nun maximal 80 Prozent der Einkommensgrenzen gemäß der aktuellen Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau betragen. Damit soll der integrative Wohnbau für eine breitere Bevölkerungsschicht attraktiv werden. Zudem besteht auch für Menschen in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe die Möglichkeit, sich in der Gemeinde mit den meisten bisherigen Meldezeiten für eine Wohnung bewerben zu können.

Schneller und unbürokratischer zur Energieautonomie
Das neue Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende soll Ende Jänner beschlossen werden, Anfang April in Kraft treten und wesentliche Vereinfachungen für Projektwerber bringen. Im naturschutzrechtlichen Verfahren entfallen dann Naturverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen unter bestimmten Bedingungen. Zudem wird bei naturschutzrechtlichen Bewilligungen das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energieanlagen gesetzlich verankert. Solar- und PV-Anlagen bis 100 kW gelten weiters als bewilligt, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats entscheidet. Und nicht zuletzt wird eine Anlaufstelle beim Amt der Landesregierung eingerichtet, um Projektwerber zu beraten und zu unterstützen.

Neue Naturschutz-Förderungen
Ab 1. Jänner werden zwei für den Klima- und Feuchtgebietsschutz besonders relevante Fördermaßnahmen angeboten: Zur ökologischen Verbesserung der Feuchtgebiete werden Maßnahmen für ein optimiertes Wassermanagement gefördert. Zudem wird ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Durchführung spezifischer Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen von Feuchtflächen abgegolten.

Einwegpfand und Gelber Sack für Kunststoff und Metall
Ab 1. Jänner wird das Einwegpfand (25 Cent) für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt – mit Ausnahme von Milchverpackungen. Gleichzeitig werden Kunststoff- und Metallverpackungen künftig gemeinsam im Gelben Sack gesammelt.

Klinische Psychologie
Das Land und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) haben sich darauf geeinigt, das Angebot in Sachen psychotherapeutischer und psychologischer Hilfe für Kinder und Jugendliche auszubauen. Im Zuge dessen setzt das Institut für Sozialdienste ab Jänner ein Pilotprojekt um, wodurch 200 zusätzliche Behandlungsplätze geschaffen werden.

Pilotprojekt Tele-Notärzte
Das Rote Kreuz Vorarlberg testet im Bregenzerwald aktuell im Rahmen eines Pilotprojekts ein neues Telenotarztsystem. In Situationen, in denen kein Notarzt vor Ort ist, können die Sanitäter über Handy oder Tablet eine Verbindung zu einem Notarzt herstellen. Dieser wird per Video zugeschaltet, um Anweisungen zu geben und das Rettungsteam zu unterstützen.

1450-Code
Wird Personen, welche die Gesundheitsberatung 1450 kontaktiert haben, empfohlen, eine Krankenhaus-Ambulanz aufzusuchen, erhalten diese künftig eine SMS und/oder eine E-Mail mit einem 1450-Code. Dieser kann bei der Anmeldung in der Ambulanz vorgelegt werden. Ziel des Projektes ist es, zu evaluieren, in welchem Ausmaß 1450 in Vorarlberg zur Patientenlenkung im spitalsambulanten Bereich beiträgt. Der Projektstart soll im ersten Quartal erfolgen.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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