Artenhandelsgesetz

Verkauf von Instrument bringt Mann vor Gericht

Salzburg
30.12.2024 18:00

Ein in Salzburg lebender Deutscher wollte ein 40 Jahre altes Cembalo, ein Klavier-ähnliches Tasteninstrument, der Mama im Internet verkaufen. Und landete damit offenbar im Kriminal. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn nach dem Artenhandelsgesetz (ArtHG) an. Das Problem sei das Holz.

Ein in Salzburg lebender und arbeitender Deutscher (45) mistete im Sommer in seinem Elternhaus in Niedersachsen aus und fand dabei das rund 40 Jahre alte Cembalo der Mama – ein Musikinstrument, das einem Klavier ähnelt. Da es nicht mehr benötigt wurde, wollte es der Mann veräußern und inserierte es auf den Online-Plattformen Ebay und Willhaben. Für 4000 Euro. Gemeldet haben sich aber nicht Käufer, sondern deutsche Ermittler.

Furniere aus verbotenem Tropenholz
Was der Verkäufer offenbar selbst nicht wusste: Das Furnier des Instruments bestehen aus einem geschützten Tropenholz, genannt „Rio Palisander“ oder Brasilianisches Rosenholz. Und damit zu handeln, ist nach dem ArtHG verboten.

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Muss man jetzt für jedes zum Verkauf angebotene Instrument ein Sachverständigengutachten einholen?

Verteidiger Kurt Jelinek

Prompt erhielt er einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft: Weil er das „Cembalo Couperin aus Rio Palisander“ zum Verkauf anbot, habe er gegen §7 des ArtHG verstoßen, heißt es. „Das ist völlig unverständlich“, findet Verteidiger Kurt Jelinek und fragt sich: „Muss man jetzt für jedes zum Verkauf angebotene Instrument ein Sachverständigengutachten einholen?“ Ein Stempel auf dem Instrument weist sogar auf eine deutsche Produktion hin – noch bevor es verboten war.

Eine angebotene Diversion lehnte der 45-Jährige ab, da er sich keiner Schuld bewusst ist. Ergo wird der Fall am Landesgericht verhandelt. Strafdrohung: bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe.

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