Sexueller Übergriff
Bundesgericht bestätigt Geldstrafe für Trump
Wenige Wochen vor dem Amtsantritt von Donald Trump als US-Präsident hat ein Berufungsgericht seine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs auf die Journalistin E. Jean Carroll bestätigt.
Trump habe seinen Vorwurf, dass es in der Vorinstanz Verfahrensfehler gegeben habe, nicht belegen können, urteilte das dreiköpfige Richtergremium des zuständigen Bundesberufungsgerichts am Montag.
Im Vorjahr in Zivilprozess schuldig gesprochen
Die Geschworenen eines New Yorker Gerichts hatten Trump vergangenes Jahr nach einem neuntägigen Zivilprozess schuldig gesprochen, 1996 in einem Kaufhaus in Manhattan einen sexuellen Übergriff auf Carroll begangen zu haben. Trump wurde verurteilt, der früheren Kolumnistin des Frauenmagazins „Elle“ zwei Millionen Dollar (knapp zwei Mio. Euro) wegen des sexuellen Übergriffs sowie weitere drei Millionen Dollar wegen Verleumdung zu zahlen.
Trump wies die Anschuldigungen zurück und legte nach seiner Verurteilung Berufung ein. Er argumentierte, zwei Frauen, die ebenfalls aussagten, sie seien Opfer sexueller Übergriffe Trumps geworden, hätten nicht als Zeuginnen in dem Zivilprozess gehört werden dürfen.
Vorwurf der Vergewaltigung in Umkleidekabine
Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“. In den folgenden Jahren warf Trump der Journalistin immer wieder vor, den sexuellen Angriff erfunden zu haben. Außerdem bezeichnete er Carroll als „Verrückte“.
Weitere Verfahren wurden eingestampft
In einem anderen Verleumdungsprozess hatten die Geschworenen Trump im Jänner verurteilt, 83,3 Millionen US-Dollar an Carroll zu zahlen. Auch gegen dieses Urteil hat der frühere und künftige US-Präsident Berufung eingelegt.
Der Rechtsstreit mit Carroll ist nicht Trumps einziger juristischer Ärger. Zwei Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation sowie wegen Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago wurden nach Trumps Sieg bei der Präsidentschaftswahl am 5. November allerdings eingestellt. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Erster verurteilter Straftäter im Weißen Haus
Abgesehen von diesen Verfahren wurde Trump im Mai wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Trump ist damit der erste Politiker in der US-Geschichte, der als verurteilter Straftäter ins Weiße Haus einzieht. Der zuständige Richter hatte Mitte Dezember eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, die Verkündung des Strafmaßes allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt.
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