Es war im Oktober, als ein junger Soldat in der Spittaler Türkkaserne in Kärnten von einem Kameraden (20) durch einen Schuss getötet wurde. Bis heute beteuert der Tatverdächtige, das Abfeuern der Kugel sei ein Unfall gewesen. Doch nun liegt das ballistische Gutachten vor und bringt klar zum Ausdruck: Die Wahrscheinlichkeit für die Variante des 20-Jährigen ist zu bezweifeln.
Der tödliche Schuss, der seinem türkischstämmigen Kameraden „Musti“ die Lunge zerfetzt hatte, sei ein Unfall gewesen. So lautet die Aussage des 20-jährigen Kameraden, der sich seit den Geschehnissen in Untersuchungshaft befindet. Doch das ballistische Gutachten, welches der „Krone“ vorliegt, verrät nun mehr Details zum Tathergang.
Sicherungen hatten keine Mängel
Darin kommt zum Vorschein, dass sowohl Waffe als auch Holster keinen Defekt aufweisen. „Bei den hier durchgeführten Funktionstests sind an den Sicherungen keine Mängel erkennbar. Alle arbeiten fehlerfrei – und das unabhängig voneinander“, lautet die Beurteilung. Dabei muss angenommen werden, dass die zahlreichen Sicherungen an der Waffe bewusst ausgelöst worden sein müssen. „Der Schuss muss daher aktiv abgegeben worden sein“, ist sich Nikolaus Rast, Anwalt der Opfer-Familie, gegenüber der „Krone“ sicher.
In seiner Aussage erklärt der 20-jährige Soldat, dass ihm Sekunden vor dem tödlichen Schuss die Waffe aus dem Gurt gefallen war. Reflexartig soll der junge Mann versucht haben, mit seinem Oberschenkel die Schusswaffe abzufangen, dabei soll er sie kurz zu fassen bekommen haben. Auf die Frage, ob er den Gegenstand, also die Waffe, wenigstens kurze Zeit in
irgendeiner Weise festgehalten habe, gab er an: „Das wird kurz wohl so gewesen sein. Wie genau ich die Waffe da ergriff, kann ich aber nicht
sagen. Dann kam es zum Schuss und die Waffe fiel erst danach zu Boden.“
Das zeigt das Schuss-Gutachten
Ein bereits durchgeführtes Schuss-Gutachten zeigt nun jedoch, dass ein tödlicher Schuss nur aus dem Stehen oder im Sitzen mit ausgestreckter Hand möglich gewesen wäre. Zudem müsste die Kugel aus etwa zwei Metern Entfernung abgegeben worden sein. Diese Ergebnisse würden somit nicht mit den Schilderungen des Verdächtigen übereinstimmen.
Es ist unverständlich, warum trotz dieser erdrückenden Beweislast der Täter nicht einmal einen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistet, geschweige seine Tat eingesteht.
Nikolaus Rast, Anwalt der Opfer-Familie
„Es ist unverständlich, warum trotz dieser erdrückenden Beweislast der Täter nicht einmal einen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistet, geschweige seine Tat eingesteht“, zeigt sich Rast im „Krone“-Gespräch empört. Laut ihm müssten die von der Polizei in Klagenfurt lückenlos und perfekt durchgeführten Ermittlungen abgeschlossen sein. „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nun Anklage wegen Mordes erheben wird oder eine Tatortrekonstruktion beantragt. Alles andere wäre undenkbar“, so Rast.
Auf die nächste Haftprüfung muss bis Februar gewartet werden.
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