Nach einer Shoppingtour mit einer Freundin flatterte bei einer stark Gehbeeinträchtigten ein unliebsamer Brief in den Postkasten. Weil man auf dem Parkplatz nur mehr maximal drei Stunden stehen darf, wurde die Seniorin zur Kassa gebeten.
Sehr viele Freizeitmöglichkeiten hat die stark gehbeeinträchtigte Rosa Maria Traunmüller nicht mehr. Hin und wieder trifft sich die 87-jährige Linzerin mit einer Freundin in einem Einkaufszentrum südlich von Linz neben der Westautobahn, um ein bisschen zu shoppen und im markteigenen Restaurant zu Mittag zu essen und Kaffee zu trinken. Dazu parkt sie mit ihrem Mercedes-Kleinwagen immer am Behindertenparkplatz.
Drei Stunden parken erlaubt
„Wir waren schon öfter dort, auch vor vierzehn Tagen haben wir es uns wieder gemütlich gemacht“, erzählt die Pensionistin. Doch dieses Mal gab es eine böse Überraschung: Einige Zeit später flatterte ein Brief ins Haus, in dem 75 Euro gefordert wurden. „Im Brief stand, dass man auf diesem Parkplatz nur mehr drei Stunden lang parken darf. Wenn man länger bleibt, muss man zahlen“, so Traunmüller.
Ich habe angerufen und um eine Kulanzlösung gebeten, das war weder beim Geschäft noch bei der Park-Firma möglich.
Schwiegertochter von Rosa Maria Traunmüller
„Anscheinend ist das auf der Eingangstür des Geschäfts nachzulesen. Aber dort kann man doch nicht alles lesen, da würde man ja viel zu lange und mitten im Weg stehen. Das müsste doch zumindest beim Parkplatz selbst angeschrieben sein, damit man es auch wirklich sieht.“
Kulanzregel für Beeinträchtigte
Auf Anfrage der „Krone“ bei der „Wiener Loyal Parking“, die Parkplätze im ganzen Bundesgebiet bewirtschaftet, heißt es: „Für Menschen mit Behinderung haben wir eine Kulanzregelung, bei der wir bei Zeitüberschreitungen von bis zu 30 Minuten auf eine Sanktion verzichten.“ Zudem wies die Sprecherin darauf hin, dass Kunden mittels eines aufgestellten iPads auf jenem Parkplatz die Parkdauer kostenfrei unbegrenzt verlängern können.
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