Wurde nie angeklagt
Guantánamo-Häftling an Tunesien überstellt
Einer der ersten Häftlinge des umstrittenen US-Gefangenenlagers Guantánamo ist an sein Heimatland Tunesien überstellt worden. Ridah Bin Saleh al-Yazidi (59) hatte seit der Inbetriebnahme 2002 dort gesessen, angeklagt worden war er nie.
Er sei im Dezember 2001 von pakistanischen Sicherheitskräften an der Grenze zu Afghanistan gefasst worden, berichteten US-Medien. Die Überstellung nach Tunesien habe sich dann ungefähr zehn Jahre lang gezogen. Im Jänner 2024 hatte US-Verteidigungsminister Lloyd Austin den Kongress über seine Pläne informiert, nach einer strengen Überprüfung die Rückführung zu unterstützen.
In diesem Monat wurden laut Berichten bereits drei weitere Guantánamo-Häftlinge in ihre Heimatländer gebracht. Zu den genauen Umständen der Überstellung wurden keine Angaben gemacht. Laut dem Pentagon sitzen noch 26 Häftlinge in dem Lager auf Kuba, von denen 14 für eine Überstellung infrage kommen.
Biden brachte Schließung nicht durch
Das Gefangenenlager befindet sich im US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba. Es war nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 unter Präsident George W. Bush errichtet worden, um mutmaßliche Terroristinnen und Terroristen ohne Prozess festzuhalten.
Der scheidende US-Präsident Joe Biden wollte das Lager schließen, scheiterte aber am Kongress. Sein Nachfolger Donald Trump machte sich wiederum dafür stark, Guantánamo weiter offenzuhalten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.