„Nicht als Kickl-Vize“
Nicht auf den Straßen gibt es Regeln. Auch auf den Skipisten gilt einiges zu beachten. Zwei Klagenfurter Anwälte erklären gegenüber der „Krone“, was vor und nach der Hüttengaudi zu beachten ist.
„Krone“: Ich habe eine Wochenkarte gebucht; fürchte aber wegen der Schneelage, dass ich nicht skifahren kann. Bekomme ich mein Geld zurück?
Robert Oberlerchner und Daniela Lackner: Generell gibt es keine Rückerstattung; es empfiehlt sich aber, in die jeweiligen Geschäftsbedingungen des betroffenen Skigebietes Einsicht zu nehmen. Manche bieten Kulanzlösungen an, ohne Rechtsanspruch.
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